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Die Unzulässigkeit von Indexklauseln in Tarifverträgen – Teil I (BB 2022, Heft 41, S. 2356)

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Zusammenfassung

 
Überblick

Die steigende Inflation spiegelt sich auch im aktuellen Tarifgeschehen wider. In den letzten Monaten haben bereits vereinzelt Gewerkschaften eine automatische Koppelung der Vergütungsentwicklung an die Inflationsrate gefordert. Dieser erste Teil des Beitrags befasst sich mit der Unzulässigkeit solcher Indexklauseln und den arbeitskampfrechtlichen Folgen. Der zweite Teil des Beitrags wird den Umgang mit und eine etwaige Lösung von bereits vereinbarten tariflichen Indexklauseln behandeln.

I. Einführung in die Problematik

Seit Monaten ist ein deutlicher Anstieg der Inflationsrate in Deutschland zu verzeichnen. Dies hat auch erhebliche Auswirkungen auf das Tarifgeschehen.

Um die drohenden Reallohnverluste zu vermeiden, greifen Gewerkschaften zu verschiedenen Mitteln. Ganz überwiegend werden fixprozentuale, schrittweise Vergütungserhöhungen, teilweise kombiniert mit Sonderkündigungsrechten bei Überschreiten zuvor festgelegter Inflationsraten, gefordert und vereinbart. Vereinzelt wird aber auch der Versuch unternommen, der Geldentwertung mit sog. Indexklauseln zu begegnen.

Indexklauseln koppeln die Vergütungsentwicklung an einen Index, typischerweise an den Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes ("VPI"). Sie führen also zu einer automatischen Vergütungsanpassung nach Maßgabe der Inflationsrate und verschaffen dem Arbeitnehmer[1] so einen automatischen Inflationsausgleich.

Aus Arbeitgebersicht sind solche Indexklauseln schon deshalb kaum hinnehmbar, weil das finanzielle Volumen für die Vergütungsleistung so nicht budgetierbar ist. Aber auch aus währungspolitischer Sicht sind Indexklauseln höchst problematisch: Auf die ohnehin steigende Inflation wirken sie wie ein "Brandbeschleuniger". Genau deshalb sieht § 1 Preisklauselgesetz ("PrKG") ein sog. Preisklauselverbot vor. Eine Geldschuld darf d...

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