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DGUV-I 215-461: Gebäudemanagement: Sicherheit und Gesundheit beim Betrieb von Verwaltungsgebäuden

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Hier gelangen Sie zur DGUV-I 215-461: Gebäudemanagement: Sicherheit und Gesundheit beim Betrieb von Verwaltungsgebäuden

 
Fassung 01.01.2026
Fundstelle DGUV
Änderung Neue Information
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz

Geplantes Gebäudemanagement (GM): Der Gebäudebetrieb erfordert ein systematisch geplantes, gesteuertes und beherrschtes Management, das alle Phasen der Nutzungs- und Betriebszeit umfasst (Reinigung, Instandhaltung, Optimierung, Umbau).

Verantwortlichkeiten klären: Der Gebäudebetreiber/Eigentümer ist primär verantwortlich; Zuständigkeiten für Sicherheitsprüfungen, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation und Unterweisung müssen eindeutig geregelt und an Vertragspartner (z.B. Reinigung, Haustechnik) übertragbar sein.

Gefährdungsbeurteilung: Für alle Bereiche des Gebäudebetriebs (Verkehrswege, Reinigung, Haustechnik, Rückbau, Notfälle) ist eine systematische Erfassung aller physischen und psychischen Gefährdungen durchzuführen, Risiken zu beurteilen, Maßnahmen abzuleiten und Wirksamkeit zu prüfen.

Instandhaltungsstrategien festlegen: Vorbeugende, werteerhaltende und reaktive Instandhaltung berücksichtigen. Nutzung von Wartungsintervallen, Prüfplänen (z.B. Aufzüge, elektr. Anlagen), Dokumentation der Maßnahmen

Notfall- und Störungsmanagement: Notfälle wie Feuer, Evakuierung, Stromausfall, Ausfall raumlufttechnischer Anlagen, Gefahrstoffaustritt berücksichtigen. Alarmpläne, Fluchtwege, Sammelpunkte, Verantwortliche, regelmäßige Evakuierungsübungen und abgestimmte Koordination mit externen Rettungskräften festlegen.

Unterweisungen: Beschäftigte, Vertragspersonen und Besucher müssen über Gefährdungen unterwiesen werden; Mitwirkungsrechte des Betriebsrates, Sicherheitsfachkraft und Arbeitsmediziner sind zu berücksichtigen; Unterweisungen dokumentieren.

Dokumentation und...

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