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CO2-Preis: Aufteilung zwischen Vermieter und Mieter / 2 Das Stufenmodell bei Wohngebäuden

Justin Denk
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Mit dem Stufenmodell werden anhand des spezifischen CO2-Ausstoßes des vermieteten Gebäudes die produzierten CO2-Kosten anteilig entsprechend der Verantwortungsbereiche zwischen Mietern und Vermietern umgelegt.

Die Prüfung des Vorschlags des Bundesrats, die Kostenaufteilung künftig an den Energieeffizienzklassen der Gebäude auszurichten und die Verbrauchswerte aus dem Energieausweis zu entnehmen, wurde verschoben auf den Zeitpunkt der Evaluation zum Ende des Jahres 2025 (§ 10 CO2KostAufG).

 
Wichtig

Abweichende Vereinbarungen

Vereinbarungen, nach denen der Mieter mehr als den auf ihn nach dem Stufenmodell entfallenden Anteil an den CO2-Kosten zu tragen hat, sind in Mietverträgen über Wohnraum oder über Räume, die keine Wohnräume sind, in Wohngebäuden unwirksam (§ 6 Abs. 1 CO2KostAufG). Die Mietparteien können aber zum Vorteil des Mieters vereinbaren, dass der Vermieter einen höheren Anteil oder die gesamten CO2-Kosten trägt.

2.1 Die einzelnen Stufen

Die CO2-Kosten werden nach 10 Stufen aufgeteilt: Hierbei steigt der Vermieteranteil an, je schlechter das Gebäude gedämmt ist. Entspricht das Gebäude mindestens dem gängigen Neubau-Standard Effizienzhaus (EH) 55, muss der Mieter die CO2-Kosten komplett übernehmen.

 
Hinweis

EH 55

EH 55 bedeutet, dass das Gebäude nur 55 % der Energie verbraucht, die ein Referenzgebäude nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) benötigt.

Hingegen muss bei schlecht gedämmten Häusern, die mindestens 52 kg CO2 pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr ausstoßen, der Vermieter 95 % und der Mieter 5 % der CO2-Kosten übernehmen (siehe Tabelle).

 
Kohlendioxidausstoß des vermieteten Gebäudes oder der Wohnung pro m2 Wohnfläche und Jahr Anteil Mieter Anteil Vermieter
< 12 kg CO2/m2/a 100 % 0 %
12 bis < 17 kg CO2/m2/a 90 % 10 %
17 bis < 22 kg CO2/m2/a 80 % 20 %
22 bis < 27 kg CO2/m2/a 70 % 30 %
27 bis < ...

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