Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Bildung einer Untergemeinschaft

Dr. Oliver Elzer
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

1 Leitsatz

Durch die Gemeinschaftsordnung können (nicht rechtsfähige) Untergemeinschaften mit eigener Verwaltungszuständigkeit und eigener (partieller) Beschlusskompetenz gebildet werden.

2 Normenkette

§ 10 Abs. 1 Satz 2 WEG

3 Das Problem

Im Fall geht es um eine Mehrhausanlage. Wohnungseigentümer K ist Eigentümer eines Stellplatzes in der Tiefgarage. Diese befindet sich unter mehreren, aber nicht unter allen Häusern. Die Tiefgarage hat 4 Ebenen (Ebene A-D). Nach der Gemeinschaftsordnung sind hinsichtlich der verschiedenen Ebenen der Tiefgarage Untergemeinschaften ("Sondernutzungsgemeinschaften") gebildet. Nicht jeder Wohnungseigentümer ist auch Eigentümer eines Tiefgaragenstellplatzes und damit auch nicht Mitglied einer der Sondernutzungsgemeinschaften "Tiefgarage" (Untergemeinschaft). Im April 2019 wird eine Reparatur der Tiefgarage mit einer Kostenhöhe von 5 Mio. EUR beschlossen. Ferner wird eine Sonderumlage in dieser Höhe beschlossen. Auf jeden Stellplatz entfallen 21.276,59 EUR. Über die Höhe beschließen nur die Wohnungseigentümer, die einen Stellplatz haben. Gegen diesen Beschluss geht Wohnungseigentümer K vor.

4 Die Entscheidung

Der Beschluss ist nach LG-Ansicht nichtig! In der Gemeinschaftsordnung finde sich keine Bestimmung, dass nur die Wohnungseigentümer, die einen Stellplatz haben, über die Reparatur der Tiefgarage (und deren Kosten) beschließen können. Zwar seien Wohnungseigentümer berechtigt, Untergemeinschaften (Sondernutzungsgemeinschaften) hinsichtlich der Tiefgarage zu bilden. Aus der Gemeinschaftsordnung ergebe sich aber für die Wohnungseigentümer, die Teil dieser Untergemeinschaften seien, keine Kompetenz, unter Ausschluss der anderen Eigentümer die Durchführung von Instandhaltungs-, Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen zu beschließen (Beschlusskompetenz). Eine diesbezügliche Kostentragungslast ergebe sich...

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Teilungserklärung, Aufteilungsplan und Gemeinschaftsordn ... / 7.1 Überblick
    1
  • Besteuerung einer Fotovoltaikanlage / 8.3.4 Aufwendungen für das Dach
    0
  • Datenschutz: Rechtsgrundlagen, Grundbegriffe und Grundpr ... / 1 Rechtsgrundlagen für den Datenschutz in Deutschland
    0
  • Datenschutz (ZertVerwV) / 6 Informationspflichten
    0
  • Dauerwohnrecht / 2 Begründung des Dauerwohnrechts
    0
  • Förderprogramme zur Finanzierung energetischer Maßnahmen / 2.1.2.3 Darlehenskonditionen
    0
  • Gemeinschaftliches Eigentum: Erhaltungspflicht / 1 Leitsatz
    0
  • Grüner Mietvertrag (Green Leases): Anwendungsbereiche un ... / 10.5 Green-Lease-Formulierungsvorschlag
    0
  • Grüner Mietvertrag (Green Leases): Anwendungsbereiche un ... / 11.1 Innenraumqualität
    0
  • Heizkostenverordnung (ZertVerwV) / 1.4 Erfasste Kosten
    0
  • Informations- und Auskunftspflichten bei der Datenerhebung / 1.3 Mitzuteilende Informationen nach Art. 13 Abs. 1 DSGVO
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt VerwalterPraxis Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop
Produktempfehlung


Zum Thema Immobilien
Haufe Shop: Green Leases
Green Leases
Bild: Haufe Shop

Angesichts der Aufgabe, die Energiewende auch im Gebäudebereich erfolgreich in die Praxis umzusetzen, stellen "grüne Mietverträge" ein probates Instrumentarium dar. Dieses Buch beschreibt dazu die besten Strategien für ein nachhaltiges Mieter:innenengagement.


LG Stuttgart 2 S 3/20
LG Stuttgart 2 S 3/20

  Verfahrensgang AG Kirchheim/Teck (Urteil vom 11.12.2019; Aktenzeichen 2 C 185/19 WEG)   Tenor 1. Die Kammer beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Kirchheim unter Teck vom 11.12.2019, Az. 2 C 185/19 WEG, gemäß § 522 ...

4 Wochen testen


Newsletter Immobilien
Newsletter ImmobilienVerwaltung

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Immobilienverwaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Rechtsprechung
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • energetische Sanierung
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Immobilien Archiv
Haufe Group
L'Immo-Podcast: Alle Folgen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Immobilien Shop
Immobilien Lösungen Immobilien-Verwaltung Produkte Wohnungswirtschaft Lösungen Private Vermietung Produkte Alle Immobilien Produkte
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren