Die rechtlichen Grundlagen für die Durchführung von Außenprüfungen im Rahmen des Besteuerungsverfahrens sind grundsätzlich in den §§ 193–203 AO geregelt.
Durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts vom 20. Dezember 2022, BGBl 2022 I S. 2730, wurden eine Reihe von Vorschriften, die die Außenprüfung betreffen, ab 1.1.2023 bzw. ab 1.1.2025 geändert bzw. neu eingeführt.
Genauere Regelungen bzgl. Rechten und Pflichten, Prüfungsturni, Größenklassen, formellen Voraussetzungen, statistische Aufzeichnungen usw. sind in einer Rechtsverordnung – der Betriebsprüfungsordnung (BpO) – geregelt. Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form, sowie zum Datenzugriff (GoBD), BMF, Schreiben v. 28.11.2019, IV A 4 – S 0316/19/10003 :001; GoBD, Ergänzende Informationen zur Datenträgerüberlassung BMF, Schreiben v. 28.11.2019, IV A 4. Befriste...