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BB-Rechtsprechungsreport zur Bilanzierung betrieblicher Altersversorgung 2024/2025 (BB 2025, Heft 11, S. 623)

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Zusammenfassung

 
Überblick

Urteile zur bilanziellen Behandlung der betrieblichen Altersversorgung (bAV), die im Zeitraum März 2024 bis Februar 2025 veröffentlicht wurden, werden im nachfolgenden Beitrag mit ihren Kernpunkten dargestellt und in den Gesamtkontext eingeordnet. Gesetzgebungsverfahren oder BMF-Schreiben zur Bilanzierung der bAV waren im Berichtszeitraum 2024/2025 nicht zu verzeichnen. Zu Gesetzgebungsverfahren, Urteilen und Verwaltungsanweisungen aus früheren Zeiträumen s. die Reports von Veit in BB 2024, 683 ff., BB 2023, 746 ff., BB 2022, 559 ff.; BB 2021, 619 ff.; BB 2020, 683 ff.; BB 2019, 684 ff.; BB 2018, 683 ff.; BB 2017, 682 ff.; BB 2016, 747 ff.; BB 2015, 619 ff.; BB 2014, 939 ff., BB 2013, 747 ff.; BB 2012, 691 ff.; BB 2011, 81 ff.; BB 2010, 751 ff.; BB 2009, 542 ff.

I. Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen bei Kapitalgesellschaften

1. Pensionsrückstellung für wertpapiergebundene Pensionszusage, § 6a Abs. 1 Nr. 1 EStG, § 6a Abs. 3 S. 2 Nr. 1 S. 1 Halbs. 1 EStG (BFH, XI R 25/21)

a) Rechtsanspruch gem. § 6a Abs. 1 Nr. 1 EStG

Nach § 6a Abs. 1 Nr. 1 EStG dürfen Pensionsrückstellungen nur gebildet werden, wenn und soweit der Pensionsberechtigte einen Rechtsanspruch auf einmalige oder laufende Pensionsleistungen hat. Bei der im Streitfall zu beurteilenden Versorgungszusage richtete sich die Höhe der späteren Versorgungsleistung nach der Höhe der Leistung einer Rückdeckungsversicherung, wobei sich diese wiederum aus einem Fondswert bei Eintritt des Versorgungsfalls ergab und eine Mindesthöhe nicht garantiert war. Der BFH[1] stellte klar, dass ein Rechtsanspruch auf eine einmalige oder laufende Pensionsleistung i. S. v. § 6a Abs. 1 Nr. 1 EStG auch bei wertpapiergebundenen Pensionsverpflichtungen ohne garantierte (Mindest-)Versorgung besteht.

Damit erteilte der BFH der Ansicht der Finanzverwaltung zu wertpapiergebundenen Versorgungszusagen eine Absage. Nach einem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen[2] kann eine Pensionsrückstellung nur insoweit gebildet werden, als der Versorgungsanspruch auf die garantierte Mindestleistu...

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