Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

b2b-Plattform-Verordnung: Das AGB-Recht vor weitreichenden Veränderungen (BB 2020, Heft 11, S. 579)

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Zusammenfassung

 
Überblick

Es ist ausgesprochen reizvoll der Frage nachzuspüren, wie denn Europäisches Parlament und Rat in der VO 2019/1150 die zwingenden Regeln für die Verwendung von AGB ausgestaltet haben, die mit Wirkung vom 13.7.2020 die Vertragsbeziehungen zwischen gewerblichen Nutzern und Betreibern von Online-Plattformen beherrschen werden. Noch reizvoller ist es, diese – ins deutsche Recht einzubauenden – Regeln mit denen zu vergleichen, die den b2b-Bereich nach den §§ 305 ff. BGB seit dem Inkrafttreten des AGB-Gesetzes am 1.4.1977 charakterisieren.

I. Definition der AGB in Art. 2 Nr. 10

Im Verhältnis und auch im Unterschied zu § 305 Abs. 1 S. 1 BGB fällt schon beim ersten Blick bei der Definition von AGB in § 2 Nr. 10 auf, dass insoweit eine immense Differenz besteht. Wird diese Definition nicht nur sektoral für das Vertragsverhältnis zwischen gewerblichem Nutzer und Betreiber einer Online-Vermittlungs-Plattform[2] ins deutsche Recht übernommen,[3] dann ergeben sich im Rahmen von § 305 Abs. 1 S. 1, aber auch im Blick auf die Abgrenzung zur ausgehandelten Individualabrede nach § 305 Abs. 1 S. 3 BGB ganz erhebliche Änderungen. Diese – das sei vorweg gesagt – dienen kaum der Rechtssicherheit.

[1] Artikelangaben ohne nähere Bezeichnung beziehen sich auf solche der VO 2019/1150 – ABl. vom 11.7.2019 L 186/57. Zu einem vorangehenden Diskussionsentwurf vgl. Busch/Dannemann/Schulte-Nölke, MMR 2016, 787 ff.; betreffend die E-Commerce-Richtlinie 2000/31/EC vgl. Wendehorst, EuCML 2016, 30 ff.
[2] Hierzu auch Schöttle, in: Auer-Reinstorff/Conrad, Handbuch IT- und Datenschutzrecht, 3. Aufl. 2019, § 25, Rn. 250.
[3] Zu einem Teilaspekt der Vertragsbedingungen zugunsten einzelner Nutzer (Model Rules), die in dieser VO allerdings nicht behandelt werden vgl. Busch, in: Blaurock/Schmidt-Kessel/Erler, Plattformen – Geschäftsmodelle und Ve...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Betriebsberater enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1 Urlaub für das Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festsetzen
    1.333
  • Altersrente (für langjährig Versicherte) / 2.2 Vertrauensschutz
    866
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1.2 Zu viel genommener Urlaub
    862
  • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
    826
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen / 7.3 Begünstigte Aufwendungen
    796
  • Fahrräder, Elektrofahrräder: Privatnutzung / 5 Anschaffung und Abschreibung eines E-Bikes
    701
  • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
    701
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    695
  • Jubiläumszuwendung
    662
  • § 7 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Forderu ... / 5. Muster: Die Drittschuldnererklärung – Arbeit
    653
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    646
  • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
    614
  • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
    612
  • Steuer Check-up 2026 / 2.1.3 Sonderabschreibung: E-Fahrzeuge
    611
  • Vorsteuerabzug / 9 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
    603
  • GmbH, Gewinnausschüttung
    588
  • Arbeitsessen mit Arbeitnehmern
    574
  • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
    557
  • Jubiläumsgeld
    552
  • Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge / 2 Zuschlagssätze
    539
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Betriebsberater
Top-Themen
Downloads
Shop

Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Smartsteuer Semigator Enterprise Schäffer-Poeschel Lexware
Weiterführende Links
Haufe Group Karriere bei Haufe Haufe RSS Feeds FAQ Mediadaten Presse Newsletter Sitemap Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren