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Argumentationsstrategien der Fachkraft für Arbeitssicherheit gegenüber der Geschäftsleitung

Nina Gruber, Prof. Dr. Rainer von Kiparski †
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Zusammenfassung

 
Überblick

Fast jede zweite Fachkraft für Arbeitssicherheit kommt nach einer Online-Befragung des VDSI in Argumentationsnöte, wenn sie dem Unternehmer den Mehrwert ihrer Dienstleistungen aufzeigen soll. Dieser Beitrag gibt Praxis-Tipps, wie die Geschäftsleitung für Belange des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gewonnen werden kann. Ausgangspunkte sind regelmäßige direkte Kontakte zur Geschäftsleitung auf informeller Ebene. Ebenso wichtig ist das eigene Selbstverständnis der Fachkraft für Arbeitssicherheit als fachkundiger Berater und Partner der Geschäftsleitung. Es wird gezeigt, welche Fähigkeiten zu dieser Beraterrolle gehören und wie sich eine Fachkraft für Arbeitssicherheit auf Gespräche mit der Geschäftsleitung vorbereiten kann. Je stärker das Präventionsverständnis der Fachkraft für Arbeitssicherheit über den "klassischen" Arbeitsschutz hinausgeht, desto größer ist ihre Chance, an den aktuellen Themen der Geschäftsleitung anzuknüpfen. Abschließend werden 3 Argumentationen vorgestellt, die eine Fachkraft für Arbeitssicherheit in Gesprächen mit der Geschäftsleitung einsetzen kann.

1 Der Zugang zur Geschäftsleitung

Laut Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) hat die Fachkraft für Arbeitssicherheit einen direkten Zugang zur Geschäftsleitung: Sie ist dem Leiter des Betriebs direkt unterstellt.[1],[2] Im Konfliktfall – z. B. wenn keine Einigung über Vorschläge zu sicherheitstechnischen Maßnahmen erzielt werden kann – hat die Fachkraft für Arbeitssicherheit die Möglichkeit, sich direkt an den Arbeitgeber (z. B. Vorstand einer AG, Geschäftsführer einer GmbH, Inhaber eines Einzelunternehmens) zu wenden.[3] Sind mehrere Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellt, gilt dies für die leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Dieser Sachverhalt spiegelt sich auch in der juristischen Praxis wider.[4] Demnach bekleidet die F...

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