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Arbeitsschutzcontrolling

Dr. Albert Ritter
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Zusammenfassung

 
Begriff

Arbeitsschutzcontrolling ist ein Führungsinstrument des Arbeitsschutzmanagements. Ihm liegt das PDCA-Prinzip (Plan, Do, Check, Act) zugrunde. Controlling im Arbeitsschutz bedeutet Entwicklungen (Chancen und Risiken) frühzeitig zu erkennen und bei Bedarf steuernd eingreifen zu können. Das Arbeitsschutzcontrolling koordiniert die arbeitsschutzbezogene Planung und Steuerung der Umsetzung der Präventions- und Schutzmaßnahmen, die systematische Überprüfung der Eignung und Wirksamkeit der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation, der gelebten Praxis des betrieblichen Arbeitsschutzes und deren Leistungen, die Ermittlung der Soll-Ist-Abweichungen sowie das Nachsteuern (Korrigieren und zielgerichtetes Verbessern der jeweiligen Arbeitsschutzprozesse). Die internationale Norm für Arbeitsschutz-Managementsysteme DIN ISO 45001:2023 "Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Anforderungen mit Anleitung zur Anwendung" zählt das Controlling im Arbeitsschutz zu den Erfolgsfaktoren des betrieblichen Arbeitsschutzes.

1 Regelmäßige Überprüfung gefordert

§ 3 Arbeitsschutzgesetz fordert, dass der Arbeitgeber die als erforderlich erachteten und umgesetzten Maßnahmen des Arbeitsschutzes "auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen" hat. D. h., der Arbeitgeber benötigt Instrumente zur Festlegung von Wirksamkeitskriterien, zur Ermittlung der Wirksamkeit sowie zum Nachsteuern (Korrigieren und Verbessern). Im weitesten Sinne fordert der Gesetzgeber – zwar nicht explizit, aber doch von der Intention her – ein Controlling des betrieblichen Arbeitsschutzes.

Die zeitgemäßen AMS-Konzepte gehen vom PDCA-Prinzip aus, das einen iterativen Prozess zur fortlaufenden Verbesserung der Organisation des Arbeitsschutzes, der Umsetzung sowie des Sicherheits- und Gesund...

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