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Anwendung der Störfall-Verordnung

Dipl.-Chem. Diana Mittendorf
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Zusammenfassung

 
Überblick

Die Störfall-Verordnung (12. BImSchV) ist in Deutschland die zentrale Vorschrift zur technischen Sicherheit von Industriebetrieben, in denen größere Mengen gefährlicher Stoffe gehandhabt werden. Ziel dieser Verordnung ist die Verhinderung von Störfällen durch Sicherheitsvorkehrungen und die Begrenzung von Störfallauswirkungen auf Mensch und Umwelt bei auftretenden Störfällen. Die Störfall-Verordnung konkretisiert Anforderungen der Gefahrenvorsorge und der Gefahrenabwehr an Betreiber und Behörden und gilt für alle Betriebsbereiche, in denen gefährliche Stoffe oberhalb einer sog. Mengenschwelle vorhanden sind. Die Anwendung der Störfall-Verordnung ist ausschließlich abhängig vom Vorhandensein bestimmter Mengen an gefährlichen Stoffen.

Die Störfall-Verordnung dient – neben anderen Gesetzen und Verordnungen – zur Umsetzung der europäischen Richtlinie 2012/18/EU, die sich mit der Beherrschung von Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen befasst und auch als Seveso-III-Richtlinie bezeichnet wird, in deutsches Recht. Sie ist am 14.1.2017 in Kraft getreten.

1 Rechtliche Regelungen

1.1 Europa

Nach mehreren folgenschweren Industrieunfällen, u. a. im Jahr 1976 im italienischen Ort Seveso, wurde 1982 die sog. Seveso-I-Richtlinie[1] von der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft erlassen. Diese Richtlinie wurde im Laufe der Folgejahre aufgrund weiterer Ereignisse überarbeitet und ausgeweitet und 1996 von der Seveso-II-Richtlinie[2] abgelöst.

Die bislang letzte umfassende Novellierung erfolgte 2012 als Seveso-III-Richtlinie.[3] Die Novellierung war angebracht, um das Störfallrecht an das weltweit harmonisierte System zur Einstufung von Chemikalien anzupassen sowie die Anforderungen an die behördliche Überwachung zu ändern. Das betrifft v. a. die Vorschriften über die Information und Beteiligung der...

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