Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Amerikanische Verhältnisse im Kartellrecht oder Ende des Abtretungsmodells? – zur gebündelten Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen de lege lata (BB 2014, Heft 31, S. 1795)

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Zugleich Anmerkung zu LG Düsseldorf, 17.12.2013 – 37 O 200/09 (Kart), BB 2014, 149 – Zementkartell II

Zusammenfassung

 
Überblick

Das deutsche Recht kennt keine Mechanismen, die es mit einer Class Action US-amerikanischer Provenienz aufnehmen könnten. Viele begrüßen, manche bedauern dies und auch Initiativen des deutschen Gesetzgebers wie beispielsweise das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) haben keine "echte" Class Action hervorgebracht. Kann ein deutscher Zivilprozess dennoch einer "echten" Class Action wenigstens nahe kommen? Einen prominenten Fall hatte jüngst das Landgericht Düsseldorf zu beurteilen. Geschädigte des Zementkartells hatten ihre Ansprüche an eine belgische Gesellschaft abgetreten, die die Ansprüche nun gebündelt vor Gericht geltend machte. Das Gericht erteilte diesem Modell im konkreten Fall wegen Sittenwidrigkeit eine Absage. Der Beitrag geht der Frage nach, ob damit – so erste Reaktionen – der drohenden Gefahr von Sammelklagen nach US-amerikanischem Vorbild ein Riegel vorgeschoben ist oder unter welchen Voraussetzungen Geschädigte ihre Ansprüche bereits nach geltendem Recht effizient bündeln können, ohne sich dem Nichtigkeitsrisiko auszusetzen. Er schließt mit einem kurzen Ausblick auf europäische Entwicklungen.

I. Einführung – die "Zementkartell IIEntscheidung" des LG Düsseldorf

Das LG Düsseldorf [1] hatte nach langem Weg durch die Instanzen[2] über die Klage einer belgischen Aktiengesellschaft zu entscheiden, die sich Ansprüche der geschädigten Abnehmer des sog. Zementkartells hatte abtreten lassen. Den Kartellverstoß musste das Gericht nicht mehr thematisieren, weil die Bußgeldbescheide gegen die hier beklagten Unternehmen rechtskräftig geworden waren.[3]

[1] LG Düsseldorf, 17.12.2013 – 37 O 200/09 (Kart) U, BB 2014, 149 (red. Ls.) m. Anm. Uphoff.
[2] Zwischenurteil zur Zulässigkeit: LG Düsseldorf, 21.2.2007 – 34 O (Kart) ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Betriebsberater enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1 Urlaub für das Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festsetzen
    1.333
  • Altersrente (für langjährig Versicherte) / 2.2 Vertrauensschutz
    866
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1.2 Zu viel genommener Urlaub
    862
  • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
    826
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen / 7.3 Begünstigte Aufwendungen
    796
  • Fahrräder, Elektrofahrräder: Privatnutzung / 5 Anschaffung und Abschreibung eines E-Bikes
    701
  • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
    701
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    695
  • Jubiläumszuwendung
    662
  • § 7 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Forderu ... / 5. Muster: Die Drittschuldnererklärung – Arbeit
    653
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    646
  • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
    614
  • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
    612
  • Steuer Check-up 2026 / 2.1.3 Sonderabschreibung: E-Fahrzeuge
    611
  • Vorsteuerabzug / 9 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
    603
  • GmbH, Gewinnausschüttung
    588
  • Arbeitsessen mit Arbeitnehmern
    574
  • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
    557
  • Jubiläumsgeld
    552
  • Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge / 2 Zuschlagssätze
    539
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Betriebsberater
Top-Themen
Downloads
Shop

Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Smartsteuer Semigator Enterprise Schäffer-Poeschel Lexware
Weiterführende Links
Haufe Group Karriere bei Haufe Haufe RSS Feeds FAQ Mediadaten Presse Newsletter Sitemap Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren