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Aktuelle kriegerische Auseinandersetzungen: Auswirkungen ... / 6.3 Steuerzahlungen: Bei negativen Auswirkungen Vorauszahlungen herabsetzen lassen

Reinhard Bleiber
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Die Aktivitäten in der Buchhaltung in Zusammenhang mit dem Krieg zwischen Russland und der Ukraine oder den kriegerischen Auseinandersetzungen in Nahost führen fast immer zu schlechteren Bewertungen der Vermögenssituation im deutschen Unternehmen. Das hat negative Auswirkungen auf den Gewinn, da die Wertberichtigungen und Abschreibungen verarbeitet werden müssen. Dadurch wird auch die Basis für die Zahlung der erfolgsabhängigen Steuern reduziert. Das bietet die Chance, die vom Finanzamt vorgegebenen Vorauszahlungen für Körperschaft-, Einkommen- und Gewerbesteuern zu reduzieren. Das hilft, die Liquidität zu verbessern.

Bevor der Antrag bei dem Finanzamt auf Neufestlegung der Steuervorauszahlungen gestellt wird, ist ein vollständiger Forecast notwendig. Denn in den meisten Unternehmen mit Partnern in Kriegsgebieten wird es zu negativen Auswirkungen auf die Absätze dort kommen. Umsätze gehen verloren. Das trifft auch zu bei fehlenden Rohstoffen oder Bauteilen aus den betroffenen Ländern, wenn Produkte nicht hergestellt und damit auch nicht verkauft werden können. Fehlende Umsätze oder teurere Beschaffung haben Einfluss auf die Höhe des Gewinns. Diese müssen in die Berechnung der erwarteten, verringerten Steuergrundlage einbezogen werden.

Wenn sich aufgrund der erwarteten Verschlechterung der Weltwirtschaftslage die geplanten Erlöse und damit der geplante Gewinn signifikant verringern, sollte im Unternehmen eine neue kurz- und mittelfristig Planung erstellt werden. Diese kann auch als Grundlage für einen Antrag auf Reduktion der Steuervorauszahlungen dienen.

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