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§ 29 ZU VERÄUSSERNDES LANGFRISTIGES VERMÖGEN UND AUFGEGE ... / 2.2 Verfügbarkeit zur sofortigen Veräußerung im gegenwärtigen Zustand

Dr. Norbert Lüdenbach, Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann †
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Rz. 10

Ein langfristiger Vermögenswert (non-current asset) qualifiziert sich gem. IFRS 5.7 nur dann als zur Veräußerung bestimmt (held for sale), wenn er zur sofortigen Veräußerung im gegenwärtigen Zustand verfügbar ist (available for immediate sale in its present condition). In Anlehnung an die Guidance on Implementing IFRS 5 lässt sich dieses Merkmal an folgenden Beispielen erläutern (IFRS 5.IG1 und IFRS 5.IG3):

 
Praxis-Beispiel

U plant die Veräußerung der drei folgenden Gebäude:

  1. ein nicht mehr genutztes Produktionsgebäude nach Räumung und Reinigung,
  2. ein leer stehendes Lagergebäude nach – zur Anhebung des Veräußerungspreises – umfassender Renovierung,
  3. ein altes Verwaltungsgebäude nach Herstellung eines neuen Ersatzgebäudes.

Beurteilung

  1. Das Produktionsgebäude steht zur sofortigen Veräußerung im gegenwärtigen Zustand zur Verfügung. Räumungs- und Reinigungsarbeiten zur Übergabe im besenreinen Zustand sind bei der Veräußerung solcher Anlagen üblich und hindern die Klassifizierung als non-current asset held for sale nicht.
  2. Das Lagergebäude soll nicht in seinem gegenwärtigen Zustand, sondern nach Renovierung, d. h. als ein Gut anderer Marktgängigkeit, veräußert werden. Erst mit Abschluss der Renovierungsarbeiten kommt eine Qualifizierung als non-current asset held for sale infrage.
  3. Das Verwaltungsgebäude soll bis zur Fertigstellung des neuen Gebäudes weiter genutzt werden. Selbst wenn bereits vor Baubeginn des neuen Gebäudes ein Kaufvertrag über das alte Gebäude geschlossen wird, kommt eine sofortige Klassifizierung als non-current asset held for sale nicht infrage. Hierzu muss erst das neue Gebäude fertig gestellt sein.

Die Voraussetzung der sofortigen Veräußerbarkeit im gegenwärtigen Zustand muss auch bei einer disposal group oder discontinued operation (Rz 5) erfüllt sein. Z...

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