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§ 27 WÄHRUNGSUMRECHNUNG, HYPERINFLATION (The Effects of ... / 3.2.6 Sonderfall II: Währungsverluste auf konzerninterne Forderungen und Schulden

Dr. Norbert Lüdenbach, Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann †
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Rz. 51

In der Einzelbilanz der integrierten ausländischen Einheit oder der inländischen Mutter können währungsbedingte Verluste oder Gewinne auch aus konzerninternen Forderungen und Verbindlichkeiten entstehen. Derartige Umrechnungsdifferenzen gleichen sich i. R. d. Konsolidierung aus:

 

Praxis-Beispiel (Rz 67)

Die inländische Mutter MU gewährt der integrierten amerikanischen Tochter TU Ende 01 zum Erwerb eines Grundstücks ein Darlehen von 1 Mio. EUR bei einem Wechselkurs von 1/1. Zum Bilanzstichtag 02 hat sich der Kurs des Dollars auf 1,1 USD/1,0 EUR verschlechtert, so dass TU in ihrer USD-Bilanz eine Verbindlichkeit von nunmehr 1,1 Mio. USD und in der GuV einen korrespondierenden Verlust von 0,1 Mio. USD ausweist. In der GuV der MU ist bei unveränderter Forderung von 1 Mio. EUR kein Ertrag entstanden.

Der USD-Abschluss der TU ist für Konzernzwecke in Euro umzurechnen. Bei Ausklammerung übriger Bilanz- und GuV-Positionen entsteht folgende Umrechnungsdifferenz:

a) Die Bilanz weist im hier zu betrachtenden Ausschnitt keine Vermögensänderung aus.

  • Das Grundstück wird unverändert mit dem Einstandskurs von 1/1, d. h. mit 1 Mio. EUR angesetzt.
  • Die Verbindlichkeit von 1,1 Mio. USD hat mit dem aktuellen Kurs von 1,0 USD/1,1 EUR unverändert einen Umrechnungswert von 1 Mio. EUR.

b) Dem unveränderten Vermögen – Gewinn aus Sicht der Vermögensvergleichsrechnung = null – steht im Einzelabschluss ein GuV-Verlust von 100 TUSD bzw. bei einem Durchschnittskurs von 1,05/1,00 von 100 TUSD/1,05 = 95 TEUR gegenüber. In entsprechender Höhe entsteht eine Differenz zwischen Soll- und Haben-Salden, die durch Ansatz eines Umrechnungsertrags auszugleichen ist (Rz 46 ff.). Somit:

 
Währungsverlust Einzelbilanz TU 95.000
Ertrag Umrechnung für Konzern 95.000
Summe 0

Begründet ist dieses Ergebnis in der funktio...

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