Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

§ 1A Synopse CSRD und LkSG

Carmen Auer, Dr. Jens Freiberg
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Vorbemerkung

Viele der in den thematischen ESRS behandelten Bereiche sind bereits Teil anderer nationaler oder internationaler Regelungen. In Bezug auf die sozialen Themenstandards gibt es in Deutschland insbes. eine erhebliche Überschneidung mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)[1], welches als nationales Gesetz ausgestaltet ist. Die folgenden Ausführungen fassen die Anforderungen des LkSG zusammen und stellen diese den ESRS gegenüber, insbes. in Bezug auf die notwendige Berichterstattung.

Punktuelle Ergänzungen der Kommentierung betreffen etwa die weiterhin bestehende Berichtspflicht gegenüber dem BAFA (Rz 3).

[1] Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (LkSG) v. 16.7.2021, BGBl. I 2021, S. 2959 ff.

1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

 

Rz. 1

Das LkSG hat das Ziel, über eine Pflicht zur ausführlichen Berichterstattung die Arbeitsbedingungen insbes. entlang von globalen Lieferketten zu verbessern. Es erfordert von betroffenen Unternehmen die Einhaltung von menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten und eine entsprechende Berichterstattung dazu. Als Basis dienten die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Inhaltlich sind abgestuft der eigene Geschäftsbereich und das Handeln von direkten Vertragspartnern, aber auch von mittelbaren Lieferanten auf den Einklang mit den Sorgfaltspflichten zu untersuchen.[1]

 

Rz. 2

In der noch vorliegenden Fassung des LkSG muss diese Berichterstattung spätestens vier Monate nach Schluss des Geschäftsjahrs beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht werden. Betroffen sind Unternehmen mit mind. 3.000 Mitarbeitern seit dem Jahr 2023 und Unternehmen mit mind. 1.000 Mitarbeitern seit dem Jahr 2024. Das BAFA überwacht die Einhaltung des Gesetzes, erwartet also die Berichterstattung der Unternehmen und ist mit ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Sustainability Office enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Nachhaltigkeitsbezogene Produktkommunikation: Prinzipien ... / 3.1.9 natürlich
    0
  • Projektarbeit: Psychologie der Konfliktlösung / 2.1.3 Modell sein
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Sustainability Office
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop
Produktempfehlung


Zum Thema Sustainability
Haufe Shop: Erfolgsfaktor Klimaneutralität im Unternehmen
Erfolgsfaktor Klimaneutralität im Unternehmen
Bild: Haufe Shop

Warum Nachhaltigkeit für Unternehmen entscheidend ist und wie der Wandel zu zukunftsfähigen Unternehmenskonzepten gelingt, erläutert dieses Buch. Es entlarvt Denkfehler und Hindernisse und bietet praxisnahe Lösungen für klimaneutrale Geschäftsmodelle.


§ 1 Einführung in die European Sustainability Reporting Standards (ESRS)
§ 1 Einführung in die European Sustainability Reporting Standards (ESRS)

Vorbemerkung Die CSRD stellt die Basis für den Erlass verbindlicher EU-Berichtsstandards zu Nachhaltigkeitsaspekten, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), dar. Angetrieben wurde die Reform der Vorschriften zur ...

4 Wochen testen


Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Sustainability Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop
Sustainability Produkte Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren