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§ 1 Einführung in die European Sustainability Reporting Standards (ESRS)

Georg Lanfermann
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Vorbemerkung

Die CSRD stellt die Basis für den Erlass verbindlicher EU-Berichtsstandards zu Nachhaltigkeitsaspekten, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), dar. Angetrieben wurde die Reform der Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung durch die Regulierung zur EU-Sustainable-Finance-Initiative und den damit verbundenen EU Green Deal. Derzeit werden die durch die CSRD eingeführten Berichtspflichten mit der von der EU-Kommission initiierten Omnibus I-Initiative überarbeitet. Ziel der Überarbeitung ist eine Vereinfachung der Berichterstattung und eine damit einhergehende Bürokratieentlastung, um die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen zu stärken. In diesem Zuge wird im Jahr 2025 neben der Primärgesetzgebung in Form der CSRD auch das Set 1 der ESRS durch EFRAG überarbeitet. Die Ergebnisse der EFRAG-Arbeiten werden nach der geplanten Übergabe an die EU-Kommission Ende November 2025 die Grundlage für den Erlass eines geänderten delegierten Rechtsakts zum ESRS Set 1 sein, welcher voraussichtlich im Frühjahr 2026 zu erwarten ist.

1 Corporate Sustainability Reporting Directive als Rechtsgrundlage für verbindliche EU-Berichtsstandards

 

Rz. 1

Die am 5.1.2023 EU-weit in Kraft getretene Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) stellt die unabdingbare Basis für den Erlass verbindlicher EU-Berichtsstandards zu Nachhaltigkeitsaspekten, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), dar. Der Richtlinienentwurf wurde von der EU-Kommission im April 2021 mit der Begründung einer unzureichenden Verfügbarkeit von Nachhaltigkeitsdaten seitens der Unternehmen veröffentlicht. Dabei stellte die EU-Kommission besonders heraus, dass Unternehmen zukünftig verstärkt relevante, vergleichbare und verlässliche Nachhaltigkeitsinformationen veröffentlichen müssen.[1] Die CSRD ersetzt die zuvor geltenden Anforderungen an die nichtfinanzielle Berichterstattung, die im Ja...

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§ 1A Synopse CSRD und LkSG
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Vorbemerkung Viele der in den thematischen ESRS behandelten Bereiche sind bereits Teil anderer nationaler oder internationaler Regelungen. In Bezug auf die sozialen Themenstandards gibt es in Deutschland insbes. eine erhebliche Überschneidung mit dem ...

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