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§ 15 LEASING (Leases) / 2.2 Klassifizierungskriterien

Dr. Norbert Lüdenbach, Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann †
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Rz. 22

Nach IAS 17.10 wird ein Leasingvertrag regelmäßig als finance lease klassifiziert und beim Leasingnehmer bilanziert, wenn zu Beginn des Leasingverhältnisses mindestens eines der folgenden fünf Kriterien erfüllt ist:

  1. Am Ende der Vertragslaufzeit werden die Eigentumsrechte am Leasingobjekt auf den Leasingnehmer übertragen (Eigentumsübergangskriterium; transfer of ownership test; IAS 17.10(a)). Ist der Eigentumsübergang nicht unbedingt, sondern lediglich als eine Option des Leasingnehmers vereinbart, greift IAS 17.10(b).
  2. Es besteht zugunsten des Leasingnehmers eine günstige Kaufoption (Kaufoptionskriterium; bargain purchase option test; Rz 30; IAS 17.10(b)).
  3. Die Vertragslaufzeit erstreckt sich über den überwiegenden Teil der verbleibenden wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Leasingobjekts. Eine evtl. spätere rechtliche Übertragung des Leasingobjekts ist dabei unerheblich (Mietzeitkriterium; economic life time test; Rz 37; IAS 17.10(c)).
  4. Der Barwert der Mindestleasingzahlungen entspricht im Wesentlichen dem beizulegenden Zeitwert des Leasinggegenstands ohne Zuwendungen von Dritten an den Leasinggeber zu Beginn des Leasingvertrags (Barwertkriterium; recovery of investment test; Rz 48 ff.; IAS 17.10(d)).
  5. Der Leasinggegenstand hat eine spezielle Beschaffenheit (specialised nature), so dass er nur vom Leasingnehmer ohne wesentliche Veränderungen genutzt werden kann (Spezialleasing; Rz 72; IAS 17.10(e)).
 

Rz. 23

Der für die Klassifizierung (Rz 22) und die Zugangsbewertung (Rz 122) heranzuziehende Bewertungsmaßstab "fair value" (beizulegender Zeitwert) trägt zwar die gleiche Bezeichnung wie der durch IFRS 13 einheitlich konzipierte Betrag, entspricht diesem aber wegen eines expliziten Ausschlusses (→ § 8a Rz 9) nicht notwendigerweise. Abweichend von der restriktiven Verpflicht...

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