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§ 14 SACHANLAGEN (Property, Plant and Equipment) / 3.16.3 Komponentenansatz II: Generalüberholungen und Großinspektionen

Dr. Norbert Lüdenbach, Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann †
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Rz. 47

Teile bestimmter Anlagegüter bedürfen zur weiteren Nutzung ("condition of continuing to operate") regelmäßig einer Generalüberholung oder Großinspektion (IAS 16.14). Typisches Beispiel sind Verkehrsflugzeuge (D-Check) (overhaul). Die Kosten für diese Generalüberholung führen jedenfalls dann als inspection component zu nachträglichen Anschaffungs-/Herstellungskosten, wenn

  • die Großreparatur in regelmäßigen Abständen durchgeführt wird,
  • die Anlage nur nach der Großreparatur weiterbetrieben werden kann.

Die bekannten Fluggesellschaften werten die größeren Inspektionen als component, wobei sich allerdings die Abgrenzungen gegenüber laufendem Aufwand bzw. Ersatzteilen nicht immer decken. Die IAG (u. a. British Airways) verfährt in ihrem Abschluss 2017 z. B. wie folgt: "Major overhaul expenditure, including replacement spares and labour costs, is capitalised and amortised over the average expected life between major overhauls. All other replacement spares and other costs relating to maintenance of fleet assets (including maintenance provided under ‚pay-as-you-go’ contracts) are charged to the Income statement on consumption or as incurred respectively."

Nicht eindeutig ist der Inhalt von "condition" (in der offiziellen deutschen Übersetzung "Voraussetzung"). Die wohl herrschende Lesart versteht darunter eine rechtlich vorgeschriebene Inspektion (z. B. "TÜV"). Die Anwendungsbeispiele beziehen sich dementsprechend auf derlei Überwachungsmaßnahmen wie dem erwähnten D-Check für Verkehrsflugzeuge. "Condition" kann aber auch ökonomisch verstanden werden, nämlich als Erfüllung aller Voraussetzungen für den sicheren, kommerziell ausgerichteten Betrieb einer Anlage.

Als "Komponente" der Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Anlageguts kommen jedenfalls nicht nur physische, s...

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