Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Schulgeld: Steuerliche Abzugsmöglichkeiten

Dominic Eser
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Zusammenfassung

 
Überblick

Schulgeld für Kinder an begünstigten Schulen kann zu 30 % als Sonderausgabe abgezogen werden, allerdings nur der Teil, der nach Abzug der Aufwendungen für Beherbergung, Betreuung und Verpflegung des Kindes verbleibt. Der maximale Sonderausgabenabzug beträgt 5.000 EUR pro Kind und Veranlagungsjahr.

Begünstigt sind Schulen in freier Trägerschaft, überwiegend privat finanzierte Schulen und "andere Einrichtungen", die zu einem anerkannten oder gleichwertigen Abschluss führen und im Inland oder EU-/EWR-Ausland belegen sind. Zur Frage des Nachweises s. BFH, Urteil v. 20.8.2014, X R 17/13, BFH/NV 2015 S. 320; BFH, Urteil v. 20.6.2017, X R 26/15, BStBl 2018 II S. 58 und BFH, Urteil v. 10.10.2017, X R 32/15, BFH/NV 2018 S. 414. Ausgeschlossen sind z. B. Schweizer Privatschulen (BFH, Urteil v. 9.5.2012, X R 3/11, BStBl 2012 II S. 585). Bei medizinischer Veranlassung können die Aufwendungen zu den außergewöhnlichen Belastungen gehören.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Der Sonderausgabenabzug von Schulgeldzahlungen ist in § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG geregelt. Das BMF hat mit Schreiben v. 9.3.2009, IV C 4 – S 2221/07/0007, BStBl 2009 I S. 487 Stellung genommen. Ausführlichere Erläuterungen bietet die Verfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern: LfSt-Bayern, Verfügung v. 10.6.2024, S 2221.1.1-9/185 St 36. Zum Spendenabzug von Leistungen der Eltern an gemeinnützige Schulvereine bzw. Schulen in freier Trägerschaft enthält das BMF-Schreiben v. 4.1.1991, IV B 4 – S 2223/378/90, BStBl 1992 I S. 266, detaillierte Informationen.

1 Begünstigte Personen

Die Rechtsnorm des § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG setzt für den Abzug von Schulgeld voraus, dass der Steuerpflichtige für dieses Kind Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG (Kinderfreibetrag) oder auf Kindergeld hat. Steht der Anspruch auf Kinder...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Meistgelesene Beiträge
    • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1 Urlaub für das Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festsetzen
      1.300
    • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
      943
    • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen / 7.3 Begünstigte Aufwendungen
      933
    • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1.2 Zu viel genommener Urlaub
      858
    • Fahrräder, Elektrofahrräder: Privatnutzung / 5 Anschaffung und Abschreibung eines E-Bikes
      743
    • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
      743
    • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
      732
    • § 7 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Forderu ... / 5. Muster: Die Drittschuldnererklärung – Arbeit
      729
    • Steuer Check-up 2026 / 2.1.3 Sonderabschreibung: E-Fahrzeuge
      703
    • Jubiläumszuwendung
      689
    • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
      674
    • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
      668
    • Vorsteuerabzug / 9 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
      646
    • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
      629
    • Arbeitsessen mit Arbeitnehmern
      596
    • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
      578
    • Jubiläumsgeld
      571
    • GmbH, Gewinnausschüttung
      567
    • Außenanlagen / 4 AfA-Grundsätze
      537
    • Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge / 2 Zuschlagssätze
      530
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium

    Top-Themen

    Steuerfachangestellte am Schreibtisch mit Laptop frontalansicht

    Steuerberatungsgebühren: Möglichkeiten und Spielräume der Abrechnung

    mehr

    Aktuelles zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

    Omnibus-Paket I: Nachhaltigkeit

    mehr

    Jahreswechsel-Kampagne 2025 2026

    Relevante Gesetzesänderungen, Verwaltungsanweisungen und BFH-Entscheidungen

    mehr

    Parkplatz E-Auto Ladestation E-Mobilität

    Elektrofahrzeuge – Steuerliche Behandlung des Aufladens beim Arbeitgeber

    mehr

    Fachkräftemangel Vorstellungsgespräch leere Stühle auf Flur

    Geringwertige Wirtschaftsgüter 2026

    mehr

    Dienstwagen Auto Firmenwagen Rückspiegel

    Pkw-Nutzung: Welche Varianten Unternehmer wählen können

    mehr

    Green Transformation Symbolbild

    ESRS VSME: Freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU

    mehr

    Kleines Flugzeug

    Repräsentationskosten

    mehr

    Mitarbeiter in einem Lager

    Stichprobeninventur

    mehr

    Hand gibt Münze in Einmachglas als Spardose

    Rückstellung für Betriebsprüfung

    mehr

    Downloads

    Controller Magazin Special 2023

    Innovative Software für das Controlling

    mehr

    Whitepaper Sustainability Fin

    Kostenloses Whitepaper: Nachhaltigkeit

    mehr

    CM SWK 2017

    Controller Magazin Spezial Software 2017

    mehr

    Zum Haufe Shop
    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Haufe Shop: Fremdvergleich internationaler Verrechnungspreise
    Fremdvergleich bei internationalen Verrechnungspreisen

    Der Fremdvergleich ist einer der zentralen Grundsätze im internationalen Steuerrecht und bei der Festlegung von konzerninternen Verrechnungspreisen. Das Buch analysiert die betriebswirtschaftlichen, steuerrechtlichen, verfahrensrechtlichen und praktischen Anwendungen des Fremdvergleichsgrundsatzes.


    Frotscher/Geurts, EStG § 10 Sonderausgaben
    Frotscher/Geurts, EStG § 10 Sonderausgaben

    1 Allgemeines 1.1 Überblick  Rz. 1 § 10 EStG regelt die Abziehbarkeit bestimmter Aufwendungen vom Gesamtbetrag der Einkünfte als Sonderausgaben (§ 2 Abs. 4 EStG). Daneben sind als Sonderausgaben abziehbar Altersvorsorgebeiträge gem. § 10a EStG und ...

    4 Wochen testen

    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren