Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Keine Eigenheimförderung bei 13 qm-Appartement

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Kommentar

Die Wohnungseigentumsförderung nach § 10e EStG – auch in der Form des Vorkostenabzugs nach § 10e Abs. 6 EStG – setzt voraus, daß eine „Wohnung” angeschafft oder hergestellt wird.

Eine Wohnung muß eine Mindestwohnfläche haben. Ab welcher Wohnfläche eine abgeschlossene Wohneinheit vorliegt, bestimmt sich nach den örtlichen Verhältnissen und dem Wohnungsmarkt. Dabei sind an Appartements in Alten- und Studentenwohnheimen geringere Anforderungen zu stellen als an sonstige Wohnungen.

Ein 13 qm großes möbliertes Appartement in einem Studentenwohnheim (8 qm Wohn-/Schlafbereich, 5 qm Eingangsbereich, Dusche/Toilette, Nutzungsrecht an einer separaten Teeküche) erfüllt nicht die Voraussetzungen einer Wohnung ( Eigenheimförderung ).

 

Link zur Entscheidung

BFH, Urteil vom 02.04.1997, X R 141/94

Anmerkung:

Da es auf jeden Quadratmeter ankommt, lohnt es sich, die Ausführungen der Entscheidung zur Mindestwohnungsgröße näher zu betrachten. Folgendes läßt sich dem Urteil entnehmen:

1. Ein Appartement in einem Studentenwohnheim mit einer Wohnfläche von knapp über 20 qm ist als Wohnung anzuerkennen (unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil v. 17. 5. 1990, II R 182/87, BStBl 1990 II S. 705);

2. Kleinstappartements im Studentenwohnheim mit 15,7 bis 16,5 qm Gesamtfläche sind hingegen nicht mehr als Wohnung zu beurteilen (unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil v. 11. 2. 1987, II R 210/83, BStBl 1987 II S. 306);

3. Appartements in einem Altenwohnheim sind erst dann vollständige Wohnungen, wenn für eine Person Wohnschlafraum von 12 qm , eine Küche bzw. eine Kochnische oder -schrank und ein Sanitärraum zur Verfügung stehen (unter Bezugnahme auf die Heimmindestbauverordnung v. 3. 5. 1983, BGBl 1983 I S. 550).

Hieraus folgt: Mit Sicherheit ist ein Appartement in einem Studenten- und Altenwohnheim erst da...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung
haufe-product

    Meistgelesene Beiträge
    • Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Gutachters
      1
    • Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB ... / 2.2 Angaben zu den Posten des Konzernabschlusses
      1
    • Erwerbergruppe mit gleichgerichteten Interessen
      1
    • Frotscher/Geurts, EStG § 4h Betriebsausgabenabzug für Zi ... / 3.6.3 Fehlende Konzernzugehörigkeit bzw. Fehlen nahestehender Personen (Abs. 2 S. 1 Buchst. b)
      1
    • Umsatzsteuern in Europa: Regelungen und Verfahren
      1
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop
    Produktempfehlung


    Zum Thema Finance
    Haufe Shop: Digitale Transformation im Finanz- und Rechnungswesen
    Digitale Transformation im Finanz- und Rechnungswesen
    Bild: Haufe Shop

    Ob Digital Finance/CFO4.0, E-Invoicing oder Robotic Accounting - das Buch greift verschiedene Facetten der digitalen Transformation im Finanz- und Rechnungswesen auf. Es zeigt, wie Handlungsbedarf frühzeitig erkannt, die Umsetzung praxistauglicher Strategien und der Einsatz generativer KI vorangetrieben werden können.


    BFH X R 141/94
    BFH X R 141/94

      Entscheidungsstichwort (Thema) "Wohnung" i.S. des § 10e EStG: Mindestausstattung, Mindestwohnfläche, 13 qm großes Appartement in Studentenwohnheim - nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung  Leitsatz (amtlich) Ein ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Buchführung Software und Bücher Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren