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Fremdwährungsgeschäfte

Dr. Eckart Ratschow
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Leitsatz

Mit der Entgegennahme eines Fremdwährungsguthabens als Gegenleistung für die Veräußerung von Wertpapieren werden beide Wirtschaftsgüter getauscht, d.h. die Wertpapiere veräußert und das Fremdwährungsguthaben angeschafft.

 

Normenkette

§§ 17, 23 EStG

 

Sachverhalt

Die Klägerin, eine vermögensverwaltende Gesellschaft bürgerlichen Rechts, tauschte DM gegen USD und erwarb Fondsanteile. Nachdem sie einen Teil der Fondsanteile wieder veräußert hatte, tauschte sie einen Teilbetrag des Erlöses in DM ein. Da der USD im Verhältnis zur DM zwischenzeitlich erheblich an Wert verloren hatte, machte die Klägerin den Verlust geltend, der ihr über den gesamten Zeitraum entstanden war. Das FA berücksichtigte indes nur den Kursverlust, der nach der Veräußerung der Fondsanteile entstanden war. Mit der Veräußerung der Fondsanteile habe die Klägerin USD angeschafft und durch den Rücktausch in DM wieder veräußert. So entschied auch das FG (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 7.3.2013, 13 K 2217/10, Haufe-Index 3688556, EFG 2013, 779).

 

Entscheidung

Der BFH hat die Entscheidung des FG bestätigt und die Revision zurückgewiesen.

 

Hinweis

1. Devisen, insbesondere Bankguthaben in aus­ländischer Währung, sind ein beliebtes Spekula­tionsobjekt. Das Einkommensteuerrecht trägt dem Rechnung. Wer inländische gegen ausländische Zahlungsmittel erst ein- und anschließend wieder zurücktauscht, schafft fremde Währung (Wirtschaftsgut) an und veräußert sie. Der Tausch von Währungen erfüllt mithin den Tatbestand eines privaten Veräußerungsgeschäfts, wenn dies innerhalb der Veräußerungsfrist geschieht. So viel war bisher sicher.

2. Wie aber ist die Rechtslage, wenn das Fremdwährungsguthaben dazu genutzt wird, um damit weitere Spekulationsgeschäfte zu tätigen, etwa Wertpapiere zu kaufen und zu verkaufen? Zu dieser Fra...

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    Entscheidungsstichwort (Thema) Fremdwährungsgeschäfte Leitsatz (amtlich) Mit der Entgegennahme eines Fremdwährungsguthabens als Gegenleistung für die Veräußerung von Wertpapieren werden beide Wirtschaftsgüter getauscht, d.h. ...

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