Entscheidungsstichwort (Thema)
Steuerbefreiung, Überlassung von Sportanlagen, Einheitlichkeit der Leistung, Vermietung eines Fußballstadions
Leitsatz (amtlich)
Art. 13 Teil B Buchst. b der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern ‐ Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage ist dahin auszulegen, dass die entgeltliche Überlassung eines Fußballstadions auf der Grundlage eines Vertrags, nach dem der Eigentümer bestimmte Rechte und Befugnisse behält und bestimmte Dienstleistungen zu erbringen hat, die u. a. den Unterhalt, die Reinigung, die Wartung und die regelgerechte Bereitstellung umfassen und auf die 80 % der vertraglich vorgesehenen Vergütung entfallen, grundsätzlich keine „Vermietung von Grundstücken“ im Sinne der genannten Bestimmung darstellt. Es ist Sache des vorlegenden Gerichts, dies zu beurteilen.
Normenkette
EWGRL 388/77 Art. 13 Teil B Buchst. b
Beteiligte
Régie communale autonome du stade Luc Varenne |
Régie communale autonome du stade Luc Varenne |
Verfahrensgang
Cour d appel Mons (Belgien) (Entscheidung vom 31.01.2014; ABl. EU 2014, Nr. C 102/23) |
Tatbestand
„Vorlage zur Vorabentscheidung ‐ Richtlinie 77/388/EWG ‐ Mehrwertsteuer ‐ Befreiungen ‐ Art. 13 Teil B Buchst. b ‐ Begriff der von der Steuer befreiten Vermietung von Grundstücken ‐ Entgeltliche Überlassung eines Fußballstadions ‐ Überlassungsvertrag, in dem sich der Eigentümer bestimmte Rechte und Befugnisse vorbehält ‐ Erbringung verschiedener Dienstleistungen durch den Eigentümer, auf die 80 % der vertraglich vereinbarten Vergütung entfallen“
In der Rechtssache C-55/14
betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, eingereicht von der Co...