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BB-Rechtsprechungsreport zu 2021 veröffentlichten bilanz ... / 1. Ausübung des Wahlrechts nach § 4 Abs. 3 S. 1 EStG durch ausländische Personengesellschaft – Sperrwirkung bei Buchführungs- und Bilanzierungspflicht nach ausländischem Recht (IV R 20/17)

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Die Klägerin ist eine inländische GbR. Ihr Betrieb ist auf den Handel mit Beteiligungen, Edelmetallen und einzelnen Finanzinstrumentengerichtet. Am 3.12.2009 gründete die Klägerin mit der L-G (einer Gesellschaft Luxemburger Rechts) die AS (ausländische Unterpersonengesellschaft); die AS ist eine KG Luxemburger Rechts. Zweck der AS war der Handel mit Edelmetallen, Spot- und Termingeschäften sowie von Derivaten.

Im Februar 2012 erließ das FA H den Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 2009 für die Klägerin. Dieser Bescheid wies Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Höhe von 0 Euro aus; darin waren u. a. Einkünfte, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, in Höhe von 0 Euro enthalten. Daneben wies der Bescheid Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften ebenfalls in Höhe von 0 Euro aus. In den Erläuterungen des Bescheids führte das FA-H aus, dass sich der An- und Verkauf von Goldbarren regelmäßig im Bereich der privaten Vermögensverwaltung vollziehe, so dass keine gewerblichen Einkünfte festzustellen seien. Wäre hingegen nicht bereits private Vermögensverwaltung gegeben, läge ein Steuerstundungsmodell i. S. des § 15b EStG vor, so dass Verluste nur mit eventuellen Gewinnen späterer Veranlagungszeiträume hätten verrechnet werden können. Der hiergegen von der Klägerin eingelegte Einspruch blieb erfolglos; eine Berücksichtigung der Verluste scheitere daran, dass ein Steuerstundungsmodell i. S. des § 15b EStG gegeben sei. Außerdem fehle es an der erforderlichen Gewinnerzielungsabsicht. Die Klage hatte in geringem Umfang Erfolg.[40] Das FG verpflichtete das FA, die laufenden gewerblichen Einkünfte der Klägerin auf ./. 2 561, 04 Euro festzustellen. Allerdings sei der Gewinn der AS durch Betriebsvermögensvergleich, nicht durch Einnahmen-Ü...

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