7.1 Geltungsbereich

Unter Inland ist der Geltungsbereich des Umsatzsteuergesetzes mit Ausnahme der Zollausschlüsse und bestimmter Zollfreigebiete zu verstehen.[1] Geltungsbereich des Umsatzsteuergesetzes ist die Bundesrepublik Deutschland. Zum Inland gehören auch:

  • Gesandtschafts- und Botschaftsgebäude ausländischer Mächte im Bundesgebiet,
  • ausländische Flugzeuge und Schiffe im Bundesgebiet,
  • Luftraum über dem Bundesgebiet.

7.2 Zollausschlüsse und Zollfreigebiete

Zollausschlussgebiet ist deutsches Hoheitsgebiet, das ausländischem Hoheitsgebiet angeschlossen ist. Es handelt sich hierbei um die Gemeinde Büsingen am Hochrhein.

Zollfreigebiet ist deutsches Hoheitsgebiet, das vom deutschen Zollgebiet ausgeschlossen und keinem ausländischen Zollgebiet angeschlossen ist. Hierzu rechnen:

  • deutsche Schiffe und Flugzeuge auf hoher See,
  • Insel Helgoland,
  • Freizonen i. S. v. Art. 243 UZK.[1] Es handelt sich dabei um die Freihäfen[2] Bremerhaven und Cuxhaven, die vom übrigen deutschen Teil des Zollgebiets der Gemeinschaft getrennt sind.
  • Gewässer und Watten zwischen der Hoheitsgrenze und der Zollgrenze an der Küste.

Zollausschlussgebiete und Zollfreigebiete zählen zum Ausland, und zwar zum Drittlandsgebiet. Ausland ist das Gebiet, das nicht Inland ist, und umfasst neben dem Drittlandsgebiet das übrige Gemeinschaftsgebiet.

[1] Unionszollkodex.
[2]

S. Freihafen.

7.3 Gemeinschaftsgebiet

Das Gemeinschaftsgebiet umfasst das Inland und die Gebiete der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die nach dem Gemeinschaftsrecht als Inland dieser Mitgliedstaaten gelten (übriges Gemeinschaftsgebiet). Das Fürstentum Monaco gilt als Gebiet der Französischen Republik.

 
Wichtig

Brexit

Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland (VK) ist zum 31.1.2020 aus der Europäischen Union ausgeschieden und ist seitdem Drittstaat. Allerdings galten bis zum Ende des im Austrittsabkommen geregelten Übergangszeitraums (31.12.2020) alle umsatzsteuer- und zollrechtlichen EU-Regelungen im VK weiter. Seit dem 1.1.2021 wird nur noch Nordirland umsatzsteuerrechtlich wie ein Mitgliedstaat behandelt.[1]

7.4 Drittlandsgebiet

Drittlandsgebiet ist das Gebiet, das nicht Gemeinschaftsgebiet ist. Hier ist auch Großbritannien nach Vollzug des Brexits einzuordnen. Die Zollausschlussgebiete und Zollfreigebiete gehören damit ebenfalls zum Drittlandsgebiet.

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