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Auslandsrechnung bei Verkauf innerhalb und außerhalb der EU

Dr. Ulf-Christian Dißars
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Zusammenfassung

 
Überblick

Dieser Beitrag beschäftigt sich mit Lieferungen ins Ausland. Wie die dazugehörende Rechnung korrekt erstellt werden muss, welche umsatzsteuerlichen Vorschriften zu beachten sind, welche Daten zu melden sind oder welche Papiere benötigt werden. Wie bei den Importen wird aus umsatzsteuerlichen Gründen zwischen Innergemeinschaftliche Lieferungen (in andere EU-Mitgliedstaaten) und Ausfuhrlieferungen (Exporte) in den Rest der Welt (in sogenannte Drittländer) unterschieden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Gesetzliche Regelungen: § 4 Nr. 1b UStG, § 17b UStDV zu Gelangensbestätigung Nachweis der Innergemeinschaftlichen Lieferung; § 4 Nr. 1a UStG, § 6 UStG, § 8 UStDV und § 13 UStDV zu Exportnachweisen in Drittländer und § 67 ff Außenwirtschaftsverordnung (AWV) zu Meldebestimmungen im internationalen Zahlungsverkehr. Zudem finden sich umfangreiche Ausführungen in den Abschnitten zu § 6 und § 6a im UStAE. Abzuwarten bleibt, ob sich Änderungen des Verfahrens durch die angestrebte Einführung einer E-Rechnung sowie der ständig fortschreitenden Digitalisierung ergeben. Zunächst wird ab 1.1.2025 eine elektronische Rechnung bei Umsätzen zwischen 2 inländischen Unternehmern (sog. B2B-Umsätze) verpflichtend – es gibt allerdings verschiedene Übergangsbestimmungen und Ausnahmen von diesem Grundsatz.

1 Besonderheiten bei Rechnungen aufgrund von Verkäufen in EU-Mitgliedstaaten

Verkäufe an Unternehmen, die sich in einem EU Mitgliedstaat befinden, stellen innergemeinschaftliche Lieferungen dar. Diese sind dann umsatzsteuerfrei[1], wenn etliche – teils recht umständliche – Formalitäten erfüllt sind. Bürokratische Erleichterungen wären hier sicherlich – wie in vielen anderen Bereichen des Steuerrechts – wünschenswert. Zu den wichtigsten gehört die Verwendung der sog. USt-IdNr. auf den Rechnungen.[2] Ungeachtet dessen sind diese Geschäfte gleich dreifach anz...

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    Zusammenfassung Überblick Dieser Beitrag informiert Sie über die anzuwendenden Regelungen bei der Abrechnung von Lieferungen und Leistungen und beim Vorsteuerabzug. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung §§ 14, 14a, 14b, 14c Umsatzsteuergesetz ...

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