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Rechnung

Dr. Daniela Endres-Reich
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Zusammenfassung

 
Begriff

Eine Rechnung ist jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird. Eine ordnungsgemäße Rechnung ist bei steuerpflichtigen Leistungen zwischen Unternehmern i. d. R. Voraussetzung für den Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die gesetzlichen Vorschriften zur Rechnung finden sich in den §§ 14-14c UStG. Der Begriff der "Rechnung" ist in § 14 Abs. 1 UStG definiert. Die Pflichtangaben sind in § 14 Abs. 4 UStG bzw. für Sonderfälle in § 14a UStG geregelt. § 14b UStG regelt die Aufbewahrungspflichten. § 14c UStG bestimmt die Rechtsfolgen bei falschem oder unberechtigtem Steuerausweis. Vereinfachungsregelungen (u. a. für Kleinbetragsrechnungen und Fahrausweise) sind in §§ 31–35 UStDV enthalten.

Die Finanzverwaltung hat in Abschn. 14.1–14c.2, Abschn. 15.2 und Abschn. 15.2a UStAE zur Rechnung Stellung genommen.

Ab dem 1.1.2025 Neufassung der Regelung zur Ausstellung von Rechnungen: Die sog. elektronische Rechnung (E-Rechnung) ist bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern (inländische B2B-Umsätze) zu beachten. Hierzu hat die Finanzverwaltung bereits Stellung genommen mit BMF-Schreiben vom 15.10.2024, BStBl 2024 I S. 1320 und Ergänzung bzw. Änderung mit BMF-Schreiben vom 15.10.2025, BStBl 2025 I S. 1806. Geplant ab Juli 2030 wird sich zudem auch im grenzüberschreitenden Warenverkehr (B2B) die Rechnungsstellung durch Einführung einer E-Rechnungspflicht ändern.

1 Begriff und Bedeutung der Rechnung

Eine Rechnung ist jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird.[1] Rechnungen müssen nicht ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Es ist ausreichend, wenn sich aus dem Inhalt des Dokuments ergibt, dass es sich um eine Abrechnung des Unternehmers über eine Lieferung oder sonstige Leistung handelt, u...

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