Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Sale-and-lease-back-Verfahren / 1.5 Verringerung der Bilanzsumme

Dr. Ulf-Christian Dißars
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Verwendet das Unternehmen die aus der Veräußerung der Anlagegegenstände erzielten Erlöse zum Abbau von Schulden, führt dies zu einer Reduzierung der Bilanzsumme (Bilanzverkürzung), weil auf der Aktiv- und auf der Passivseite der Bilanz Beträge wegfallen. Das kann bilanzpolitisch[1] insbesondere aus folgenden Gründen wünschenswert sein:

  • Die niedrigere Bilanzsumme ist durch das vorhandene Eigenkapital zu einem höheren Anteil abgedeckt. Diese Erhöhung der rechnerischen Eigenkapitalquote stellt eine Verbesserung der Bilanzstruktur dar. Gerade Kreditinstitute legen im Rahmen ihres internen Rankings einen erheblichen Wert auf eine angemessene Eigenkapitalquote. Dies kann sich in einem besseren Ranking niederschlagen.
  • Durch die Verringerung der Bilanzsumme wird im Grenzfall evtl. ein Unterschreiten des entsprechenden Größenmerkmals gemäß § 267 HGB bewirkt.[2] Das wiederum führt bei der jeweiligen Gesellschaft ggf. zur Einstufung in eine niedrigere Größenklasse mit verringerten gesetzlichen Rechnungslegungs- und Offenlegungspflichten, da diese abgestuft nach der Größe einer Gesellschaft geregelt sind.
  • In der konkreten Situation kann eine Sale-and-lease-back-Gestaltung u. U. aus mehreren Motiven zugleich ergriffen werden. Dies wird aus dem folgenden Zahlenbeispiel deutlich.
 
Praxis-Beispiel

Bilanzielle Auswirkungen eines Sale-and-lease-back-Geschäfts

Die Berger GmbH veräußert zum 1.10.2019 im Wege des Sale-and-lease-back-Verfahrens eine von ihr betrieblich genutzte Maschine an die A & B-Leasing AG. Buchwert der Maschine am 1.1.2019 960.000 EUR und am 1.10.2019, nach Vornahme zeitanteiliger Abschreibungen, 780.000 EUR. Der am Veräußerungsstichtag überwiesene Verkaufspreis beläuft sich auf netto 1.680.000 EUR. Die monatliche Leasinggebühr beträgt netto 40.000 EUR und wird von der Ber...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Meistgelesene Beiträge
    • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1 Urlaub für das Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festsetzen
      930
    • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1.2 Zu viel genommener Urlaub
      823
    • § 7 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Forderu ... / 5. Muster: Die Drittschuldnererklärung – Arbeit
      698
    • Jubiläumszuwendung
      603
    • Steuer Check-up 2026 / 2.1.3 Sonderabschreibung: E-Fahrzeuge
      599
    • Jubiläumsgeld
      598
    • Fahrräder, Elektrofahrräder: Privatnutzung / 5 Anschaffung und Abschreibung eines E-Bikes
      579
    • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
      573
    • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen / 7.3 Begünstigte Aufwendungen
      563
    • § 4 Arbeitsrecht / a) Muster: Urlaubsbescheinigung
      558
    • Kapitallebensversicherungen, Einkommensteuer / 10.2 Leistungen aus einem Lebensversicherungsvertrag
      551
    • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
      538
    • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
      510
    • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
      504
    • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
      500
    • Führerscheinkosten, Übernahme durch Arbeitgeber
      490
    • Überstunden/Mehrarbeit / 7.1 Regelung des TVöD
      451
    • § 14 Klageerhebung / I. Muster für eine Klage
      450
    • Sozialversicherung / 14.4.2 "Nebenkosten" separat buchen
      446
    • Vorsteuerabzug / 9 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
      433
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium

    Top-Themen

    Steuerfachangestellte am Schreibtisch mit Laptop frontalansicht

    Steuerberatungsgebühren: Möglichkeiten und Spielräume der Abrechnung

    mehr

    Aktuelles zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

    Omnibus-Paket I: Nachhaltigkeit

    mehr

    Jahreswechsel-Kampagne 2025 2026

    Relevante Gesetzesänderungen, Verwaltungsanweisungen und BFH-Entscheidungen

    mehr

    Parkplatz E-Auto Ladestation E-Mobilität

    Elektrofahrzeuge – Steuerliche Behandlung des Aufladens beim Arbeitgeber

    mehr

    Fachkräftemangel Vorstellungsgespräch leere Stühle auf Flur

    Geringwertige Wirtschaftsgüter 2026

    mehr

    Dienstwagen Auto Firmenwagen Rückspiegel

    Pkw-Nutzung: Welche Varianten Unternehmer wählen können

    mehr

    Green Transformation Symbolbild

    ESRS VSME: Freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU

    mehr

    Kleines Flugzeug

    Repräsentationskosten

    mehr

    Mitarbeiter in einem Lager

    Stichprobeninventur

    mehr

    Hand gibt Münze in Einmachglas als Spardose

    Rückstellung für Betriebsprüfung

    mehr

    Downloads

    Controller Magazin Special 2023

    Innovative Software für das Controlling

    mehr

    Whitepaper Sustainability Fin

    Kostenloses Whitepaper: Nachhaltigkeit

    mehr

    CM SWK 2017

    Controller Magazin Spezial Software 2017

    mehr

    Zum Haufe Shop
    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Fehler vermeiden: Rechnungen und Gutschriften richtig buchen
    Rechnungen und Gutschriften richtig buchen

    Vorsteuer sichern, Fehler vermeiden, Kosten sparen! Das neue Buch erklärt Rechnungsprüfung, Kontierung und Buchung praxisnah – von Kleinbetragsrechnungen bis E-Rechnungspflicht. Checklisten und Praxistipps helfen, Fehler frühzeitig zu erkennen und zu verhindern.

    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren