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Sale-and-lease-back-Verfahren / 1.5 Verringerung der Bilanzsumme

Dr. Ulf-Christian Dißars
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Verwendet das Unternehmen die aus der Veräußerung der Anlagegegenstände erzielten Erlöse zum Abbau von Schulden, führt dies zu einer Reduzierung der Bilanzsumme (Bilanzverkürzung), weil auf der Aktiv- und auf der Passivseite der Bilanz Beträge wegfallen. Das kann bilanzpolitisch[1] insbesondere aus folgenden Gründen wünschenswert sein:

  • Die niedrigere Bilanzsumme ist durch das vorhandene Eigenkapital zu einem höheren Anteil abgedeckt. Diese Erhöhung der rechnerischen Eigenkapitalquote stellt eine Verbesserung der Bilanzstruktur dar. Gerade Kreditinstitute legen im Rahmen ihres internen Rankings einen erheblichen Wert auf eine angemessene Eigenkapitalquote. Dies kann sich in einem besseren Ranking niederschlagen.
  • Durch die Verringerung der Bilanzsumme wird im Grenzfall evtl. ein Unterschreiten des entsprechenden Größenmerkmals gemäß § 267 HGB bewirkt.[2] Das wiederum führt bei der jeweiligen Gesellschaft ggf. zur Einstufung in eine niedrigere Größenklasse mit verringerten gesetzlichen Rechnungslegungs- und Offenlegungspflichten, da diese abgestuft nach der Größe einer Gesellschaft geregelt sind.
  • In der konkreten Situation kann eine Sale-and-lease-back-Gestaltung u. U. aus mehreren Motiven zugleich ergriffen werden. Dies wird aus dem folgenden Zahlenbeispiel deutlich.
 
Praxis-Beispiel

Bilanzielle Auswirkungen eines Sale-and-lease-back-Geschäfts

Die Berger GmbH veräußert zum 1.10.2019 im Wege des Sale-and-lease-back-Verfahrens eine von ihr betrieblich genutzte Maschine an die A & B-Leasing AG. Buchwert der Maschine am 1.1.2019 960.000 EUR und am 1.10.2019, nach Vornahme zeitanteiliger Abschreibungen, 780.000 EUR. Der am Veräußerungsstichtag überwiesene Verkaufspreis beläuft sich auf netto 1.680.000 EUR. Die monatliche Leasinggebühr beträgt netto 40.000 EUR und wird von der Ber...

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