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Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Pflichten und Verantwortung von Unternehmen – Eine kritische Würdigung (BB 2024, Heft 11, S. 579)

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Zusammenfassung

 
Überblick

Meilenstein in der Diskussion über die Verantwortung von Unternehmen für ihre Lieferketten ist das am 1.1.2023 in Kraft getretene deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Der Beitrag beschreibt kritisch Umfang und Auswirkung des Gesetzes auf betroffene Unternehmen, ergänzt um eine Skizzierung der kürzlich auf europäischer Ebene erzielten vorläufigen Einigung auf eine Richtlinie über Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD).

I. Problemstellung

Die zum Teil erhebliche Verletzung von Menschenrechten und Umweltauflagen entlang globaler Lieferketten ist in den letzten Jahren zunehmend in den Fokus der Öffentlichkeit geraten. Forderungen, auch hiesige Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen durch ihre Zulieferer innerhalb der einzelnen Produktions- und Lieferstufen zur Verantwortung zu ziehen,[1] werden drängender. Verantwortung innerhalb der Lieferkette bedeutet zuallererst die Notwendigkeit, für Dritte erkennbar Transparenz in den eigenen unternehmensinternen Prozessen zu schaffen. Die Frage, in welchem Umfang Unternehmen diese Transparenz darüber hinaus auch innerhalb ihrer Lieferketten schaffen müssen, wird kontrovers diskutiert.[2] Einerseits kann aufgrund der hohen Komplexität globaler Lieferanten- und Herstellerstrukturen[3] die in ihren Einzelteilen vollständig transparente Darstellung von Lieferketten derzeit noch als unrealistisch angesehen werden.[4] Andererseits interessieren sich Stakeholder von Unternehmen insbesondere für die Zustände auf tieferen Lieferkettenebenen,[5] da hier erfahrungsgemäß besonders schwerwiegende Risiken für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltauflagen bestehen.[6] Umfassende gesetzliche Vorschriften zur Erfüllung von Transparenz- und Sorgfalt...

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