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Motorsägen

Dipl.-Ing. Andreas Terboven
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Zusammenfassung

 
Begriff

Mit einer Motorsäge oder Kettensäge werden in erster Linie Bäume gefällt, entastet oder in Form gehalten. Derartige Sägen werden aber auch zum Sägen von Bauhölzern oder zum Schneiden von Brennholz genutzt. Die Motorsäge schneidet das Holz mittels einer Sägekette, die auf einer Führungsschiene entlangläuft. Die meisten Motorsägen verfügen über einen Benzin-Zweitaktmotor. Es gibt aber auch Elektro-Kettensägen, die seit einiger Zeit als Akku-Kettensäge auf dem Markt erhältlich sind.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung
  • DGUV-R 114-018 "Waldarbeiten"
  • DGUV-R 114-610 "Branche Grün- und Landschaftspflege"
  • DGUV-I 203-033 "Ausästarbeiten in der Nähe elektrischer Freileitungen"
  • DGUV-I 212-140 "Notrufmöglichkeiten für forstlich allein arbeitende Personen"
  • DGUV-I 214-046 "Sichere Waldarbeiten"
  • DGUV-I 214-059 "Ausbildung für Arbeiten mit der Motorsäge und die Durchführung von Baumarbeiten"
  • DGUV-I 214-076 "DVD Begleitheft – Der Motorsäge auf den Zahn gefühlt"
  • SVLFG B09 "Seilklettertechnik im Gartenbau"

1 Körperliche und geistige Eignung

Gemäß DGUV-R 114-018 "Waldarbeiten" gilt die Arbeit mit der Motorsäge als gefährliche Tätigkeit. Daher muss bei den Beschäftigten eine körperliche und geistige Eignung vorliegen.

Bei Zweifeln an der körperlichen und geistigen Eignung sollten arbeitsmedizinische Untersuchungen durchgeführt werden.

Mitarbeiter, die mit der Motorsäge arbeiten, müssen für diese Tätigkeit ausgebildet sein und ihre Befähigung nachgewiesen haben. Die genauen Ausbildungsinhalte können der DGUV-I 214-059 entnommen werden.

[1]

Bei folgenden Arbeiten ist i. d. R. eine arbeitsmedizinische Vorsorge erforderlich:

  • Arbeiten im Lärmbereich (Pflicht- bzw. Angebotsvorsorge),
  • Arbeiten mit Exposition durch Hand-Arm- oder Ganzkörperschwingungen (empfohlener Untersuchungsgrundsatz "Belastungen des Muskel- und Skelettsyst...

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