Als Grenzwerte können die in der DIN VDE 0100-410 "Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 4-41: Schutzmaßnahmen – Schutz gegen elektrischen Schlag" angegebenen Spannungs- und Stromgrenzen herangezogen werden. Eine Gefährdung liegt demnach vor, wenn die Spannung zwischen einem aktiven Teil und Erde oder die Spannung zwischen aktiven Teilen höher als 25 V Wechselspannung (Effektivwert) oder 60 V Gleichspannung (oberschwingungsfrei) beträgt. Die Stromgrenzen liegen bei 3 mA effektivem Wechselstrom oder bei 12 mA Gleichstrom.

Bei Arbeiten unter Spannung besteht bei einem Kurzschlussstrom bis 3 mA und einer Energie bis 350 mJ (Ladung 50 µC) keine Gefährdung.

Bei Annährung an direkt berührbare aktive Teile können für nicht elektrotechnische Arbeiten die folgenden Schutzabstände als Grenzwerte, die nicht unterschritten werden dürfen, herangezogen werden:

 

Netz-Nennspannung

Un (Effektivwert) [kV]

Äußere Grenze der Annäherungszone DV

Schutzabstand (Abstand in Luft von ungeschützten

unter Spannung stehenden Teilen) [m]
bis 1 1,0
über 1 bis 110 3,0
über 110 bis 220 4,0
über 220 bis 380 5,0

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