Überblick
  • Damit sich Mitarbeiter sicherheits- und gesundheitsgerecht verhalten können, müssen sie auf ihre Arbeits- und Tätigkeitssituation zugeschnittene Informationen, Erläuterungen und Anweisungen erhalten.
  • Mitarbeiter sollen mögliche Gefährdungen im Arbeitsbereich kennen.
  • Mitarbeiter können vorhandene Gefährdungen nur mit geeigneten Schutzmaßnahmen entgegenwirken, wenn sie wissen, welche Schutzmaßnahmen es gibt und wie diese umgesetzt werden können. Dieses Wissen muss in Unterweisungen vermittelt werden.
  • Unterweisungen sind vor Arbeitsaufnahme (auch bei internen Aufgaben- oder Stellenwechsel), bei Veränderungen (z. B. neue Maschinen, neuer Gefahrstoff) und bei Auffälligkeiten, mindestens jedoch jährlich durchzuführen.
  • Die Dokumentation von Unterweisungen ist eine Forderung aus § 4 DGUV-V 1.
  • Die Dokumentation der Unterweisung hilft, jederzeit nachweisen zu können, dass man die gesetzliche Verpflichtung zur Unterweisung erfüllt hat.
  • Die Dokumentation erhöht die Verbindlichkeit getroffener Vereinbarungen auch für die Teilnehmer, wenn sie die Teilnahme mit ihrer Unterschrift quittieren.
  • Die Unterweisungsdokumentation schafft Sicherheit für den Unternehmer und die in der Linie verantwortlichen Vorgesetzten. Sie können dadurch ihrer Organisationspflicht nachkommen, da sie überprüfen können, ob vorgeschriebene Unterweisungen auch durchgeführt wurden.
  • Die Pflicht zur Unterweisung sowie deren Dokumentation gilt auch für Leiharbeitnehmer.
  • Fremdfirmen sind, wenn eine gegenseitige Gefährdung der Beschäftigten bei der Ausführung der Arbeiten möglich ist, ebenfalls bzgl. betriebsspezifischer Gefährdungen und Abläufen (z. B. Verhalten in Notfällen) zu unterweisen. Auch diese Unterweisungen sollten dokumentiert werden, da es das Verantwortungsbewusstsein aller Beteiligten deutlich erhöht.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge