Üblicherweise ist mit der Unfallschwere die Schwere des Personenschadens gemeint. Dies wird durch die Zahl der Ausfalltage ausgedrückt (s. a. Abschnitt 2.1: Unfallanzeigen). Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat festgelegt, dass für die Berechnung der Arbeitsunfähigkeit außer dem Unfalltag alle Kalendertage gelten.

Häufig wird die Unfallschwere in folgende 5 Klassen eingeteilt:

  1. Unfall ohne Arbeitsausfall (Bagatellunfall),
  2. nicht meldepflichtiger Unfall (Arbeitsunfähigkeit bis einschließlich 3 volle Kalendertage),
  3. meldepflichtiger Unfall (Arbeitsunfähigkeit mehr als 3 volle Kalendertage),
  4. entschädigungspflichtiger Unfall (Unfall, der eine vorübergehende oder bleibende Erwerbsminderung von mindestens 20 % zur Folge hat),
  5. tödlicher Unfall.

Zur Errechnung der durchschnittlichen Unfallschwere (Anzahl der Ausfalltage) wird die Summe der Ausfalltage aller Arbeitsunfälle durch die Anzahl der Arbeitsunfälle dividiert.

In der Bundesrepublik Deutschland beträgt der durchschnittliche Arbeitsausfall je angezeigtem Arbeitsunfall ungefähr 16 Tage. Erhebliche Abweichungen sind hier je nach Branche allerdings möglich.

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