3.1 Allgemeine Zielsetzungen
Zur Prüfung gehören auch besondere Sicherheitseinrichtungen, die für die sichere Verwendung des Feuerwehraufzugs erforderlich sind. Dies sind mindestens Steuerungsprogramme sowie zusätzliche Einrichtungen wie Notausstieg und Leitern, Ersatzstromversorgungen, Anlagen zur Rauchfreihaltung des Aufzugschachts, Brandmeldeanlagen, Türansteuerungen der Vorraumtüren, Wandhydrantenanlagen.
3.2 Prüfung vor erstmaliger Inbetriebnahme (Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 3 BetrSichV)
[Vorspann]
Zur Prüfung vor erstmaliger Inbetriebnahme von Feuerwehraufzügen gehört neben Prüfung der Feuerwehrfahrt und der Prüfung des Löschwassermanagements auch die Prüfung seiner aufzugsexternen Sicherheitseinrichtungen, z. B. Brandfallsteuerung, Druckbelüftungsanlage. Dies muss gegebenenfalls auch durch Auslösung von externen Sicherheitseinrichtungen erfolgen.
3.2.1 Ordnungsprüfung
Zu prüfen ist zusätzlich zu Abschnitt 3.2.2 des Hauptteils dieser TRBS die Übersicht und die Dokumentation über die Funktion als Feuerwehraufzug, eventuelle Anforderungen der örtlichen Feuerwehr in Bezug auf den entsprechenden Feuerwehraufzug und das Gebäude.
Diese Unterlagen umfassen:
1. |
Nachweise der Erfüllung des Landesbaurechts/der Bauordnungen der Bundesländer. Die landesrechtlichen Abweichungen zu den jeweils geltenden Beschaffenheitsanforderungen, die die sichere Verwendung des Feuerwehraufzuges beeinflussen, sind dokumentarisch vorzulegen, |
2. |
die den Feuerwehraufzug betreffenden Inhalte aus der Baugenehmigung und gegebenenfalls aus einem vorhandenen Brandschutzkonzept bzw. entsprechender Dokumente, |
3. |
Übersicht und zugehörige Prüfnachweise der gewerkeübergreifenden Prüfungen des Zusammenwirkens der sicherheitstechnischen Anlagen unter Einbindung des Feuerwehraufzuges, z. B. Prüfberichte der Brandmeldeanlage, der Brandfallsteuerung, der Druckbelüftungsanlage, der Ersatzstromversorgung und der Wirk-Prinzip-Prüfung, |
4. |
Nachweis der Funktionsfähig... |