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Sicherheitsregeln für Arbeiten an elektrischen Anlagen / 5 Abdecken oder Abschranken benachbarter, unter Spannung stehender Teile

Dipl.-Ing. Matthias Glawe
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Zum Abdecken oder Abschranken benachbarter, unter Spannung stehender Teile elektrischer Anlagen gehören alle Tätigkeiten bei denen aktive Teile, deren spannungsfreier Zustand nicht hergestellt werden kann und die eine Gefahr für das Arbeiten an der elektrischen Anlage bedeuten, ausreichend mechanisch geschützt werden.

Da das Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile möglichst zu vermeiden ist (Gefährdungsvermeidung), ist immer zu prüfen, ob der spannungsfreie Zustand der benachbarten aktiven Teile hergestellt werden kann. Ergibt diese Prüfung, dass ein Arbeiten im spannungsfreien Zustand der benachbarten Anlagenteile nicht realisiert werden kann, müssen diese aktiven Teile für die Dauer der Arbeiten durch Abdeckungen oder Abschrankungen geschützt werden. Dabei sind insbesondere die Höhe der Spannung, der Arbeitsort, die Art der Arbeit und die dafür eingesetzten Arbeitsmittel zu berücksichtigen.

Bei der Aufstellung von Abschrankungen ist darauf zu achten, dass der Mindestabstand zwischen Mensch und Gefahrstelle, bei dem die Gefahrstelle nicht mehr erreichbar ist, eingehalten wird. Hierfür sind Annäherungszonen definiert, die als begrenzte Bereiche sich an die Gefahrenzonen anschließen und außen durch den Schutzabstand DV begrenzt werden.

 
Wichtig

Umfang der Sicherung

Es ist immer darauf zu achten, dass alle unter Spannung stehenden Anlagenteile, die die tätigen Personen unmittelbar oder auch mittelbar z. B. durch Arbeitsmittel, Werkstücke, Leitungsschienen, Leitern oder Gerüstteile gefährden, abgedeckt sind. Sind Abdeckungen nicht zu realisieren, können auch Absperrungen, die ein gefährliches Annähern verhindern sollen, eingesetzt werden.

Die eingesetzten Abdeckungen müssen ausreichend isolierend und allen zu erwartenden mechanischen Beanspruchungen gewachsen sein. I...

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