Aus den Verfahren bzw. verwendeten Stoffen ergeben sich vielfältige Gefährdungen bei der Oberflächenbehandlung. U. a. sind zu berücksichtigen:

  • Salze, Lösemittel, Säuren, Laugen, Zusatzstoffe, Biozide, Schleifmittel u. a. können Gefahrstoffe sein. Sie haben dann reizende, ätzende oder toxische Wirkung (s. entsprechende Gefahrenklassen nach CLP-Verordnung 1272/2008/EG) und können über Hautkontakt (Allergien, Hauterkrankungen) oder Atemwege die menschliche Gesundheit schädigen. Auch eine Freisetzung in die Umwelt muss wirksam verhindert werden.
  • Heiße Flüssigkeiten (Spritzer), Dämpfe oder Anlagenteile können zu Verbrennungen führen.
  • Brennbare Flüssigkeiten erhöhen die Brand- und Explosionsgefahr.
  • Scharfe Kanten oder Drähte führen zu Schnittverletzungen.
  • Beim Bearbeiten von Werkstücken in Trommeln entsteht Lärm. Lärmschwerhörigkeit kann die Folge sein.
  • Austreten von Prallkörpern verursacht Ausrutschen.
  • Aerosolbildung beim Einsatz von Säuren kann zu Verätzungen der Atemwege führen.

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