Zusammenfassung

 
Begriff

Löschdecken sind für das Löschen von Klein- und Entstehungsbränden gut geeignet, besonders dann, wenn die zu erwartenden Betriebsstörungen oder Schäden durch Löschmittel, wie Wasser oder Pulver, hoch sind. Löschdecken sind vergleichsweise günstig in der Anschaffung, erfordern keine Wartung und sind auch für Laien anwenderfreundlich. Allerdings ersetzen sie i. d. R. nicht die vorgeschriebenen Feuerlöscher, sondern sind eine in manchen Fällen sinnvolle Zusatzausstattung.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Löschdecken sind nach DIN EN 1869 genormt und müssen demnach u. a. an der kürzeren Seite mindestens 0,9 m lang sein und dürfen an der längeren Seite nicht länger als 1,80 m sein.

Es gibt keine allgemein relevanten Vorschriften, nach denen man in bestimmten Bereichen Löschdecken in bestimmter Anzahl vorhalten müsste. Dementsprechend ist in jedem Fall die nach ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" zu ermittelnde Zahl von Feuerlöschern für einen Bereich bereitzustellen. Löschdecken werden auf diese Mindestausstattung nicht angerechnet. Allerdings weisen einzelne Vorschriften (z. B. DGUV-I 213-850 "Sicheres Arbeiten in Laboratorien") darauf hin, dass es als Ergebnis einer Gefährdungsbeurteilung erforderlich sein kann, eine Löschdecke als Speziallöschmittel für eine bestimmte Gefährdung vorzuhalten.

1 Anwendungsbereich

Löschdecken sind grundsätzlich in allen Bereichen einsetzbar, in denen

  • es um kleinräumige Brände geht, also z. B. um Brände in Gefäßen, oder um kleine Maschinen und Anlagen,
  • ohne Rückstände gelöscht werden soll (Küchen, Wohnbereiche, Werkstätten mit empfindlicher Ausstattung),
  • mit Wasser nicht gelöscht werden darf, weil Fette und Öle (in nicht zu großen Mengen, s. u.) brennen könnten.

Aus diesen Gründen galten vor allem in Küchen Löschdecken lange als das Löschmittel der Wahl. Mittlerweile ist allerdings bekannt, dass speziell bei Bränden an größeren Friteusen (ab 3 l Fettfüllmenge) die Hitzeentwicklung und die Dynamik des Brandes so groß sind, dass die erstickende Wirkung der Löschdecke schlicht nicht ausreichend ist. Daher muss für solche Geräte ein geeigneter Löscher vorgehalten werden (Brandklasse F für Fettbrände). Die Löschdecke ist hier also nur noch ein zusätzliches, rückstandsfreies Löschmittel für Entstehungsbrände in den übrigen Küchenbereichen.

In Laboratorien können Löschdecken für besondere Gefährdungen erforderlich sein, ebenso in bestimmten Werkstattbereichen (z. B. für kleinräumigen Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten) und in etlichen Sonderbereichen, wie z. B. Schaustellerei, Film- und Theatervorführungen usw.

Weil Löschdecken schnell und effektiv angewendet werden können und Ungeübte u. U. weniger Scheu davor haben als vor dem Einsatz von Feuerlöschern, sind sie auch zu empfehlen in Bereichen, wie Pausen-, Bereitschafts- und Aufenthaltsräumen, Schulen, Betreuungseinrichtungen usw. Typische Risiken sind hier das gemeinschaftliche Kochen oder Basteln, aber auch Brände von kleineren Elektrogeräten, Kerzendekorationen usw.

 
Achtung

Löschdecken sind nicht für Personenbrände geeignet

In der Vergangenheit galt der Einsatz einer Löschdecke bei Personenbränden als Mittel der Wahl, weil dabei Personen effektiv am Weglaufen gehindert werden können und vermeintliche Schädigungen durch den Einsatz von Handfeuerlöschern vermieden werden sollten. Diese Einschätzung ist (ebenso wie der Einsatz von Löschdecken für Fettbrände) überholt. Hauptgrund dafür ist, dass der Einschluss der Person in die gut isolierende Decke und das energische Andrücken der Decke an die Haut des Betroffenen dazu führt, dass die Wärmeeinwirkung allgemein sowie brennende oder glühende Teile der Bekleidung tiefer in das Gewebe eindringen und schwerste Schädigungen verursachen können.

Zum Löschen von Personenbränden sind Handfeuerlöscher daher in allen Fällen die zweckmäßigere Alternative. Dabei sollte 2–3 m Abstand von der brennenden Person gehalten werden und das Gesicht möglichst nicht mit Löschmittel beaufschlagt werden. Mehr spezifische Informationen dazu enthält das Merkblatt "DGUV Information des SG Betrieblicher Brandschutz – Einsatz von Löschdecken".

2 Einsatz

Löschdecken sollten zum Schutz vor Verschmutzung und wegen der einfacheren Handhabung korrekt gefaltet in einer geeigneten Box aufbewahrt werden. Die Löschdecken sollten so gefaltet werden, dass die Grifftaschen an den beiden oberen Ecken jeweils außen sichtbar liegen und sich die Decke nach dem Einschieben der Hände nach unten auffaltet. Auf diese Weise sind die Hände des Benutzers geschützt und die so gehaltene Löschdecke schirmt den Körper vor Flammen und Wärmestrahlung weitgehend ab und kann weit ausgespannt über den Brandherd gebreitet werden. Bei kleinen Löschdecken, die für den Privathaushalt gedacht sind und u. a. von Lebensmittelketten in Sonderaktionen vertrieben werden (Größe 1 x 1 m), ist diese Schutzwirkung allerdings entsprechend geringer.

Abb. 1: Anwendung einer Löschdecke

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