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Gefahrguttransport / Zusammenfassung

Dipl.-Ing. Martin Köhler
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Begriff

Unter Gefahrguttransport versteht man die Beförderung gefährlicher Güter. Gefährliche Güter sind Stoffe und Gegenstände, die aufgrund ihrer Beschaffenheit beim Transport zu einer Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier, Natur und Umwelt werden können. Die Beförderung umfasst nicht nur den Vorgang der Ortsveränderung, sondern auch die Übernahme und die Ablieferung des Guts sowie Vorbereitungs- und Abschlusshandlungen (z. B. Verpacken, Be- und Entladen). Auch der zeitweilige Aufenthalt im Verlauf der Beförderung (zeitweiliges Abstellen, Wechsel des Beförderungsmittels) gehört zum Gefahrguttransport.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Jede Beförderung von gefährlichen Gütern auf öffentlichen Verkehrswegen unterliegt in Deutschland dem Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG). Auf Basis des GGBefG wurden verkehrsträgerspezifische Verordnungen erlassen:

  • Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)
  • Gefahrgutverordnung See (GGVSee)

Für den Luftverkehr gibt es keine Gefahrgutverordnung. Hier gelten die ICAO-TI (International Civil Aviation Organisation – Technical Instructions for the Safe Transportation of Dangerous Goods) auf der Basis des Luftverkehrsgesetzes.

Die genauen Anforderungen, vor allem für den grenzüberschreitenden Transport, werden durch internationale Übereinkommen geregelt, auf die die o. g. Verordnungen Bezug nehmen.

  • Straßenverkehr: ADR
  • Schienenverkehr: RID
  • Binnenschifftransport: ADN
  • Seeverkehr: IMDG-Code

ADR, RID und ADN sind in der Richtlinie 2008/68/EG über den Transport gefährlicher Güter im Binnenland enthalten. Das ADR gilt in allen "ADR-Vertragsstaaten".

Darüber hinaus sind die Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (GGAV) und die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) zu beachten.

Die Gefahrgutvorschriften ändern sich laufend. Das ...

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