Das Betätigungsfeld des Baugeräteführers ist sehr vielseitig und ist abhängig von der Baubranche. Dementsprechend sind u. a. folgende Tätigkeiten charakteristisch:[1]
Hochbau
- Führen und Bedienen von stationären und mobilen Kranen zum Transport von Großflächenschalungen, zur Montage von Beton-, Stahl- und Kunststoffelementen, zum Transport von Baustoffen (Ziegel, Stahlelemente) für den Feuerungs- und Schornsteinbau sowie von Isolierstoffen zur Wärmedämmung von Fassaden,
- Führen des Fahrzeugs und Bedienen der Betonpumpen zur Förderung und zum Einbau des Betons,
- Führen und Bedienen von Baggern zum Abriss alter Gebäude.
Tiefbau
- Führen und Bedienen von Baggern zum Ausheben und Verfüllen von Gräben,
- Verdichten von Böden und Beton mit Vibrationswalzen,
- Einbringen von Bohrungen mit speziellen oder Zusatzgeräten.
Straßenbau
- Brechen und Ausheben von verschlissenen Straßendecken mit Baggern und diversen Anbaugeräten (z. B. Presslufthämmer),
- Planieren von Böden mittels Planierraupen, Radladern und Gradern,
- Bedienen von stationären Aufbereitungsanlagen zum Recyklen von ausgehobenen Straßendecken,
- Bedienen von stationären und mobilen Anlagen zur Herstellung und zum Einbau von Beton, Schwarzdecken u. a.,
- Umrüsten von Baugeräten bzw. Baumaschinen mit verschiedenen Anbau- bzw. Zusatzgeräten,
- Umsetzen von Baumaschinen/Baugeräten und Führen auf öffentlichen Straßen bzw. Verladen auf Tieflader.
Verallgemeinerbare Aufgaben
- Wartungs- und Reparaturarbeiten an o. g. Baumaschinen (z. B. vorbeugender Austausch von Bauelementen,
- Tätigkeiten zur Qualitätssicherung für den Einsatz der Baugeräte und Baumaschinen.
Berufsgruppen
Im Rahmen des o. g. Geltungsbereiches ist das Professiogramm vorrangig auf nachstehende Berufsgruppen anwendbar:
- Baugeräteführer,
- Baumaschinenführer,
- Baumaschinist,
- Kranführer,
- Straßenbaumaschinenführer,
- Betonmischanlagenführer,
- Walzenführer.
Möglichkeiten zur Beschäftigung sind gegeben in stationären Betrieben zur Bedienung von Aufbereitungsanlagen, auf Baustellen des Hoch-, Tief- und Straßenbaus sowie in Großbetrieben zur Durchführung von Baumaßnahmen.
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