Fachbeiträge & Kommentare zu Freiberufler

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Ist-Besteuerung / 4 Berechnung des Grenzwerts von 800.000 EUR (bis 31.12.2023: 600.000 EUR)

Unternehmer müssen bei der Umsatzsteuer zwischen Soll- und Ist-Besteuerung unterscheiden. Soll-Besteuerung = Versteuerung der Umsätze nach vereinbarten Entgelten[1] Nachteil der Soll-Besteuerung ist, dass der Unternehmer die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen muss, sobald er sie in Rechnung gestellt hat, auch wenn der Kunde noch nicht gezahlt hat. Ist-Besteuerung = Versteue...mehr

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Ist-Besteuerung / 3 Wer kann wann die Ist-Besteuerung beantragen

Das Finanzamt kann dem Unternehmer auf Antrag gestatten, seine Umsätze nach vereinnahmten Entgelten zu versteuern, wenn sein Gesamtumsatz gem. § 19 Abs. 3 UStG im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 800.000 EUR[1] betragen hat (bis zum 31.12.2023: 600.000), oder wenn er von der Verpflichtung, Bücher zu führen und auf Grund jährlicher Bestandsaufnahmen regelmäßig Absch...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 563 regelt den bis 1.9.2001 in § 569a normierten Eintritt des Ehegatten des verstorbenen Mieters und von eng mit dem verstorbenen Mieter verbundenen Personen, die mit ihm in der gemieteten Wohnung bislang einen gemeinsamen Haushalt geführt haben, ohne jedoch Mieter zu sein. Die Neuregelung gilt nur für diejenigen Fälle, in denen der Mieter ab dem 1.9.2001 verstorben ...mehr

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Gewerbesteuer: Der Gewerbeb... / 2.8.3 Beteiligung berufsfremder Personen bei Personengesellschaften

Neben der gemischten Tätigkeit von ausschließlich freiberuflich Tätigen führt auch die Beteiligung einer berufsfremden Person zur Gewerblichkeit der gesamten Betätigung. Eine Personengesellschaft, die sich aus Angehörigen unterschiedlicher freier Berufe zusammensetzt, ist jedoch nicht bereits vom Grundsatz her als gewerbliche Mitunternehmerschaft einzustufen.[1] Als berufsfre...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 2.1.4 Bilanzierung

Rz. 8 Ausleihungen werden zu den Anschaffungskosten bilanziert.[1] Steuerrechtlich kommt es auf die Zuordnung zum notwendigen oder zum gewillkürten Betriebsvermögen an. Sie gehören zum notwendigen Betriebsvermögen, wenn die Darlehensgewährung auf einem Vorgang beruht, der in die betriebliche Sphäre fällt. Die Herkunft der Mittel ist für diese Beurteilung nicht relevant.[2] Nac...mehr

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Gewerbesteuer: Der Gewerbeb... / 2.6 Abgrenzung zur selbstständigen Tätigkeit

Der Hauptunterschied zwischen den gewerblichen Einkünften und der selbstständigen Tätigkeit liegt darin, dass es bei der selbstständigen Tätigkeit auf den Einsatz der persönlichen Arbeitsleistung und nicht auf den Einsatz von Betriebsvermögen ankommt. Die wesentliche Gruppe der selbstständig Tätigen sind die Freiberufler. Zur freiberuflichen Tätigkeit gehören selbstständig aus...mehr

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Gewerbesteuer: Der Gewerbeb... / 2.6.3 Leitende und eigenverantwortliche Tätigkeit

Problematisch sind Fälle, in denen die Tätigkeit unter Mitwirkung von Arbeitnehmern durchgeführt wird. Die Mithilfe von fachlich vorgebildeten Arbeitskräften führt nicht zu einer gewerblichen Tätigkeit, wenn der Berufsträger weiterhin persönlich die freiberufliche Tätigkeit ausübt und dabei aufgrund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig ist.[1] Eine lei...mehr

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Steuerbilanz nach EStG / 1.2.1 Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

Rz. 2 Für Gewerbetreibende bestimmt § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG, wenn sie gesetzlich zur Buchführung verpflichtet sind oder freiwillig Bücher führen, dass sie ihren Gewinn nach § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG zu ermitteln haben. Es ist ausdrücklich vorgeschrieben, dass hierbei die handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung[1] zu beachten sind. Rz. 3 Die Grundsätze ordnungsmä...mehr

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Gewerbesteuer: Der Gewerbeb... / 2.6.1 Katalogberufe und ähnliche Berufe

Zu den freien Berufen zählen auf jeden Fall die im Gesetz genannten Katalogberufe:mehr

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Handelsvertreter / 1 Einkunftsart

Unabhängig von der zivilrechtlichen Gestaltung des Vertragsverhältnisses zwischen Handelsvertreter und dem Auftraggeber ist steuerlich zu klären, ob der Handelsvertreter selbstständig oder nichtselbstständig tätig ist. Dabei kommt es nicht allein auf die vertragliche Bezeichnung, die Art der Tätigkeit oder die Form der Entlohnung an. Entscheidend ist das Gesamtbild der Verhä...mehr

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Betriebsvermögen / 6.3 Betriebsveräußerung und ‐aufgabe

Bei einer Betriebsveräußerung fällt der bisherige persönliche Zusammenhang des Betriebsinhabers mit den Wirtschaftsgütern des Betriebs weg.[1] Bei einer Betriebsaufgabe [2] werden die Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens aus dem betrieblichen, teilweise auch aus dem persönlichen Zusammenhang gelöst. Sie werden in das Privatvermögen des Betriebsinhabers überführt oder veräuß...mehr

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Betriebsvermögen / 1.4 Gewillkürtes Betriebsvermögen

Zum gewillkürten Betriebsvermögen können Wirtschaftsgüter gehören, die objektiv geeignet und bestimmt sind, den Betrieb zu fördern, und die nicht zum notwendigen Betriebsvermögen oder zum Privatvermögen gehören.[1] Ein Wirtschaftsgut kann nicht als gewillkürtes Betriebsvermögen behandelt werden, wenn bereits bei seinem Erwerb erkennbar ist, dass es dem Betrieb keinen Nutzen, ...mehr

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Betriebsvermögen / 1.2.3 Beteiligungen

Eine Beteiligung gehört zum notwendigen Betriebsvermögen, wenn sie unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke genutzt wird. Sie muss dazu bestimmt sein, die gewerbliche Betätigung des Steuerpflichtigen entscheidend zu fördern oder dazu dienen, den Absatz seiner Produkte zu gewährleisten.[1]An der Funktionszuweisung fehlt es, wenn der Einsatz der Beteiligung im Betrieb als mögl...mehr

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Außenprüfung: Baubranche / 1.2 Architekten und Bauingenieure

Bei Architekten und Bauingenieuren ist auf eine strenge Abgrenzung der Einkunftsarten zu achten. Während Bauunternehmen Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen,[1] die stets der Gewerbesteuer unterliegen,[2] erzielen Architekten und Bauingenieure als Freiberufler Einkünfte aus selbstständiger Arbeit[3] – diese Einkünfte sind gewerbesteuerfrei. Gemischte Tätigkeiten[4] Wird neben...mehr

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E-Rechnung: Chance und Hera... / 9 Beratungsbedarfe erkennen

Die Mandantschaft einer Steuerkanzlei ist i. d. R. sehr heterogen. Zudem steht der Anzahl an Beratern eine überproportionale Anzahl an Unternehmensmandanten gegenüber. Um innerhalb der knappen Zeit bis zum Start der E-Rechnung möglichst viele B2B-Mandanten bedarfsgerecht beraten zu können, braucht es ein systematisches Vorgehen und eine standardisierte Beratungsleistung. Let...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. ABC der gewerblichen Tätigkeit, Abgrenzung insb zu den Katalog- u diesen ähnlichen Berufen des § 18 EStG

Rn. 127a Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Bei den nachfolgend alphabetisch geordneten Einzelfällen aus der Rspr geht es bei der Prüfung der Frage, ob ein Gewerbebetrieb mit GewStPfl (bei Gewerbeertrag über EUR 24 500) und Kammerzugehörigkeit in einer IHK vorliegt, insbesondere um die Abgrenzung gegenübermehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Schulden und sonstige Abzüge bei nicht bilanzierenden Gewerbetreibenden und Freiberuflern

Rz. 841 [Autor/Stand] Nicht anders als bei bilanzierenden Steuerpflichtigen sind auch bei nichtbilanzierenden Unternehmern nur solche Schulden und sonstige Abzüge bei der Ermittlung des Betriebsvermögenswerts zu berücksichtigen, die in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Gesamtheit oder mit einzelnen Teilen des Betriebsvermögens stehen (§ 103 Abs. 1 BewG). Zum Begrif...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Den Katalogberufen ähnliche freie Berufe: § 18 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG

Schrifttum: Jahn, Steuerliche Abgrenzung gewerblicher Tätigkeit von freiberuflicher und sonstiger Tätigkeit, DB 2012, 1947. Verwaltungsanweisungen: BMF v 20.11.2019, BStBl I 2019, 1298 (Ertragsteuerliche Behandlung von Heil- und Heilhilfsberufen). Rn. 128b Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die in S 2 erwähnten, den Katalogberufen ähnlichen freien Berufe (hierzu auch s BFH BStBl II 1983...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Rose, Zur Bestimmung der Einkunftsart bei gemischten wirtschaftlichen Aktivitäten von Einzelpersonen, DB 1980, 2464; Scharl, Zur eigenverantwortlichen Tätigkeit als Abgrenzungsmerkmal zwischen freiem Beruf und Gewerbe, StB 1989, 397; Kupfer, Geklärte und strittige ESt-Fragen bei der Abgrenzung zwischen Freiberuf und Gewerbe, KÖSDI 1990, 8066; Kempermann, "Ähnliche Berufe" iSd §...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Gemischte, dh teils als freiberuflich, teils als gewerblich anzusehende Tätigkeiten

Rn. 129 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Übt ein StPfl ihrer Art nach gemischte, dh teils als freiberuflich, teils als gewerblich anzusehende Tätigkeiten aus, so sind diese Einkünfte getrennt zu erfassen, wenn zwischen den Betätigungen kein sachlicher und wirtschaftlicher Berührungspunkt besteht (BFH BStBl II 1984: Primat der Trennung vor der Einheitsbeurteilung; ebenso FG Ha v 10...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 194. Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung u zur Änderung des Berufsrechts der RA, Patentanwälte, StB u WP – PartGG – v 15.07.2013, BGBl I 2013, 2386

Rn. 214 Stand: EL 104 – ET: 04/2014 Das nicht zustimmungspflichtige Gesetz, das nicht unmittelbar, sondern nur mittelbar Bezug zum EStG (§ 18 EStG) hat, ist verabschiedet worden, indem der Bundesrat das Gesetz am 05.07.2013 passieren ließ, ohne einen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses zu stellen. Damit steht eine deutsche Alternative zur Limited Liability Partn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Jahn, Steuerliche Abgrenzung gewerblicher Tätigkeit von freiberuflicher und sonstiger Tätigkeit, DB 2012, 1947. Verwaltungsanweisungen: BMF v 20.11.2019, BStBl I 2019, 1298 (Ertragsteuerliche Behandlung von Heil- und Heilhilfsberufen). Rn. 128b Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die in S 2 erwähnten, den Katalogberufen ähnlichen freien Berufe (hierzu auch s BFH BStBl II 1983, 677), sin...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schulze zur Wiesche, Freiberufliche Tätigkeit und Betriebsaufspaltung, DStZ 2018, 472; Korn, Betriebsaufspaltung durch Verpachtung des Mandantenstamms, BeSt 2018 Nr 3, 25; Sanden, Zur bilanziellen Einordnung von Kundenstämmen – Geschäftswertbildender Faktor, immaterielles WG oder persönliche Eigenschaft?, DB 2022, 2945. Rn. 351 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Immaterielle WG (zB Pat...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum zur Partnerschaftsgesellschaft (PartG obB lt Gesetz von 1994):

Seibert, Die Partnerschaft für die Freien Berufe, DB 1994, 2381; Müller, Die Partnerschaftsgesellschaft – Eine Rechtsform für freie Berufe aus der Sicht der freiberuflichen Leistung, FR 1995, 402; Knoll/Schüppen, Die Partnerschaftsgesellschaft – Handlungszwang, Handlungsalternative oder Schubladenmodell?, DStR 1995, 608; Eggesieker, Die Partnerschaftsgesellschaft für freie Beru...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Stadie, Die teilweise gewerblich tätige PersGes, FR 1989, 93; Söffing, Beteiligung einer nicht gewerblich tätigen PersGes an einer gewerblich tätigen PersGes, FR 1994, 805; Neu, Einkünfteinfektion nach § 15 Abs 3 Nr 1 EStG – Genügt der Obstkarren?, DStR 1995, 1893; Schulze-Osterloh, Verfassungswidrigkeit der Kodifikation der Abfärbetheorie, GS Knobbe-Keuk, 1997, 531; Söffing, An...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Katalogberufe: § 18 Abs 1 Nr 1 S 1 u 2 EStG

Rn. 128a Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die in § 18 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG aufgezählten Katalogberufe lassen sich zu bestimmten Gruppen zusammenfassen: die Heilberufe (Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten); die rechts- und wirtschaftsberatenden Berufe (RA, Notare, Patentanwälte, WP, StB, beratende Volks- und Betriebswirte, vBP, vereidigte Bücherrevi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cab) Zivilrechtliche und steuerliche Funktion(en) der GmbH & Co KG und steuerliche Wertung

Rn. 41b Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Zivilrechtliche Funktion(en) der GmbH & Co KG Zivilrechtlich liegt der Anreiz zur Gründung einer GmbH & Co KG im Vergleich zur reinen GmbH oder zur reinen KG ganz allgemein vor allem darin, dass die Gesellschafter, die die Geschäftsführung und Vertretung ausüben, nicht unbeschränkt persönlich haften, dass die Geschäftsführung auch gesellschaft...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cac) Steuerliche Wertung der GmbH & Co KG

Rn. 42 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Eine KG, bei der der einzige geschäftsführende und haftende Gesellschafter eine GmbH ist, gilt als gewerblich geprägt iSv § 15 Abs 3 Nr 2 EStG: s Rn 170 . Dies gilt auch für die Ltd & Co KG (wenn die ausländische Ltd nach ihrem rechtlichen Aufbau und ihrer wirtschaftlichen Gestaltung einer inländischen KapGes entspricht): BFH BStBl II 2007, 9...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Änderungen bei der Unternehmensbesteuerung

Rn. 129b Stand: EL 48 – ET: 08/2001 § 4 Abs 2 S 2 EStG: Auch schon für VZ vor 1999 entfällt die Möglichkeit einer Bilanzänderung, so daß im Verlauf einer Betriebsprüfung nicht mehr nachträglich Wahlrechte, zB die Vornahme von Sonderabschreibungen oder Bildung von Rücklagen (§ 6b EStG) nachgeholt werden können, um Betriebsprüfungsmehrergebnisse zu kompensieren. Dies kann auch i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum zur Partnerschaftsgesellschaft (PartG mbB):

Seibert, Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB), DB 2013, 1710; Seibert, Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung – Eine Lücke wird geschlossen, WPg 15/2013, I; Ruppert, Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung – Ende gut, alles gut?, DStR 2013, 1623; Carlé, Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsätze

Rn. 153 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Mit dem StBereinG 1986, BStBl I 1985, 2436 wurde die Rspr gesetzlich kodifiziert in § 15 Abs 3 Nr 1 EStG, auch in Reaktion auf den GrS des BFH, der in einem Nebensatz zum Grundsatzurteil betreffend den Wegfall der Gepräge-Rspr (s Rn 166) die Wirkung der Abfärbung auf die GewSt beschränkt hatte (also insbesondere bei vermögensverwaltenden Pe...mehr

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§ 35 Kündigung und betriebl... / C. Geschützter Personenkreis

Rz. 12 Das Betriebsrentengesetz hat grundsätzlich eine umfassende Abgrenzung des Schutzbereichs vorgenommen. Erfasst werden deshalb Leistungen der betrieblichen Altersversorgung an Arbeitnehmer und an die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten (Auszubildende).[7] Darüber hinaus ist der Schutzbereich des Gesetzes erheblich umfassender. Es bezieht in seinen persönlichen Geltu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsfolgen

Rn. 301 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Umqualifizierung der Tätigkeit des Besitzunternehmens von Vermögensverwaltung zu Gewerbe wurde früher gestützt auf den betriebswirtschaftlich motivierten Gedanken der Wirtschaftseinheit. Die Vorstellung vom wirtschaftlich einheitlichen Unternehmen wurde als steuerlich maßgebliches Kriterium jedoch aufgegeben durch den Beschluss des GrS d...mehr

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§ 42 Das Kündigungsmandat a... / II. Rechtsschutzformen mit Arbeits-Rechtsschutz

Rz. 21 Ob der Mandant über den Arbeits-Rechtsschutz verfügt, hängt von der Ausgestaltung seines Rechtsschutzvertrags ab. Die ARB 2010 beschreiben in ihrem (besonderen) Teil 4 verschiedene Rechtsschutzformen. Diese Vertragsgestaltungen sind inhaltlich auf den unterschiedlichen Rechtsschutzbedarf der jeweiligen Zielgruppe zugeschnitten und enthalten deshalb nicht immer als Bes...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Betriebsvermögen (Nr. 2)

Rz. 30 [Autor/Stand] Nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BewG ist der Wert des Betriebsvermögens oder des Anteils am Betriebsvermögen gesondert festzustellen, wenn er für die Erbschaft- und Schenkungsteuer von Bedeutung ist. Die Entscheidung darüber trifft das für die Festsetzung der Erbschaftsteuer zuständige Finanzamt (§ 152 Abs. 1 Satz 2 BewG). Zur § 152 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Be...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Rechtslage vom 1.1.1993 bis 31.12.2008

a) Bilanzierende Unternehmer Rz. 866 [Autor/Stand] Bei bilanzierenden Gewerbetreibenden und Freiberuflern wurde für den Schuldenabzug, soweit die Schulden dem Grunde nach auch in der Vermögensaufstellung zu erfassen waren, grundsätzlich an die Steuerbilanzwerte angeknüpft. Entsprechendes galt für die passiven Rechnungsabgrenzungsposten und sonstigen Abzüge, soweit ihrer Berüc...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Von den wirtschaftlichen Folgen aufgrund der durch das Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2) ausgelösten Covid-19-Pandemie sind nicht nur Unternehmen, Freiberufler und ihre Angestellten, sondern auch viele gemeinnützige Einrichtungen mit deren Beschäftigten betroffen. Bereits im ersten Lockdown (ab dem 16.03.2020) mussten viele steuerbegünstigte ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cab) Steuerrecht

Rn. 141b Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Zur Vermeidung einer Zwangsbetriebsaufgabe – heutzutage auch wichtig als Auffangtatbestand bei ungewollter Beendigung einer Betriebsaufspaltung, s Rn 305 zu (1) und (3) und s Rn 421 – wurde durch den BFH (grundlegend s GrS BFH vom 13.11.1963, BStBl III 1964, 124) das Rechtskonstrukt der Betriebsverpachtung im Ganzen als ein Fall der "Betri...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (vor 1996 nur auszugsweise):

Glade, Besondere Bilanzierungsfragen bei der Betriebsaufspaltung, GmbHR 1981, 268; Weber-Grellet, Konsequenzen von Vetorecht u Stimmrechtsausschluß bei den personellen Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung, DStR 1984, 618; Sack, Betriebsaufspaltungen in steuerlicher Sicht – eine Zusammenfassung steuerlicher Motive –, GmbH-Rdsch 1986, 352; Lemm, Das ertragsteuerliche Schicks...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schulze zur Wiesche, Die Stiftung & Co KG – eine attraktive Unternehmensform, WPg 1988, 128; Esch, Die GmbH & Co KG als "Einheitsgesellschaft", BB 1991, 1129; Döllerer, Überhöhter Gewinnanteil der GmbH in einer GmbH & Co KG, DStR 1991, 1033; Kaufmann, Die Behandlung einer verdeckten Einlage in Form eines überhöhten Gewinnanteils der GmbH in einer GmbH & Co KG im Anrechnungsver...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Korrekturen auf Gesellschafterebene wegen des Prinzips der Vielheit der Gesellschafter

Rn. 12c Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Wegen der begrenzten Steuerrechtssubjektivität der PersGes (s Rn 12a–12b) kommt es zu einer Gleichstellung des Mitunternehmers mit dem Einzelunternehmer durch Korrekturen der auf der Gesellschaftsebene vorgenommenen Einkünftequalifikation und Gewinnanteilsermittlung auf der Ebene des Gesellschafters, allerdings nurmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Kritik am Rechtsinstitut der Betriebsaufspaltung

Rn. 304 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Das lt I. Senat (s Rn 303) dogmatisch verselbstständigte "Rechtsinstitut" der Betriebsaufspaltung (s Rn 303) hat Auswirkungen insb hinsichtlich der GewStPfl der Pachteinnahmen (idR wegen § 35 GewStG weniger bedeutsam) und der Steuerverhaftung der stillen Reserven im verpachteten "Betriebs"-vermögen des Besitzunternehmens; diese Rechtsfortbi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Schulden

a) Gewisse Verbindlichkeiten Rz. 99 [Autor/Stand] Nach – soweit ersichtlich – allgemeiner Auffassung fallen darunter dem Grunde und der Höhe nach feststehende Verpflichtungen zu einer Leistung gegenüber Dritten (sog. Außenverpflichtungen), die für den Steuerpflichtigen eine wirtschaftliche Belastung darstellen.[2] Rz. 100 [Autor/Stand] Die (gewisse) Verbindlichkeit kann dabei ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 100. Jahressteuergesetz 1997 vom 20.12.1996, BGBl I 96, 2049

Rn. 120 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das JStG 1997 war im Hinblick auf den Verzicht auf eine Vermögensteuer, die Neubewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Erbschaftsteuer, Tarifveränderungen bei der ESt, Senkung des Solidaritätszuschlags und Höhe des Kindergeldes politisch umstritten. Der Bundesrat hat dem vom Bundestag am 07.11.1996 beschlossenen Gesetz nicht zugestimmt, s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Ganske, Das Recht der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV), Köln 1988; Weimar/Delp, Die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) in rechtlicher und steuerlicher Sicht, WPg 1989, 89; Autenrieth, Die inländische Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) als Gestaltungsmittel, BB 1989, 305; Meyer-Landrut, Die EWIV als neues Inst...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Personengesellschaft

Rn. 171 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Der Gesetzestatbestand ist in erster Linie auf die typische Einheits-GmbH & Co KG (Struktur s Rn 41a ) zugeschnitten (im Einzelnen s Rn 176b ); unter den Begriff der PersGes fallen aber auch die OHG, die KG, die Außen-GbR, die Partenreederei (gründbar nur bis 24.04.2013) uÄ. Gemäß BFH v 26.11.1996, BStBl II 1998, 328 kann auch die vermögensver...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtsentwicklung; sachlicher u zeitlicher Geltungsbereich

Rn. 90 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Wird nach Aufhebung der Nutzungswertbesteuerung zum 31.12.1986 (durch das WohneigFG v 15.05.1986, BStBl I 1986, 278) auf zu einem BV gehörigen Grund u Boden eine neue (vollständig abgeschlossene) Wohnung zu eigenen Wohnzwecken bzw zu Wohnzwecken des Altenteilers errichtet, gehört diese von vornherein zum PV mit der Folge, dass es dadurch zu ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Definition des "Totalgewinns"

Rn. 283 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Als Gewinn iS einer Gewinnerzielungsabsicht ist eine Vermögensmehrung zu verstehen, die sich in einer nach steuerrechtlichen Grundsätzen ermittelten BV-Mehrung o in einem sonstigen allg wirtschaftlichen Vorteil zeigen kann (BFH v 25.06.1984, BStBl II 1984, 751 unter C.4.2.a.), wobei eine durch die Betätigung verursachte Minderung der Steuer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zweck u Tragweite der Vorschrift

Rn. 183 Stand: EL 126 – ET: § 15 Abs 4 S 3 EStG: Um Zins-, Preis- oder Währungsrisiken zu kompensieren, kommen oft (Finanz-)Termingeschäfte zum Einsatz (Haag, NWB 2019, 1245). Entsteht hierbei ein Verlust (durch Differenzausgleich oder durch eine entsprechende Wertausgleichsgröße), tritt die Ausgleichs- und Abzugsbeschränkung des § 15 Abs 4 S 3 EStG durch zeitliche Streckung e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) GbR, ARGE, sonstige Gesellschaften

Rn. 54 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 GbR Schließen sich mehrere Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks (§ 705 BGB) zusammen und betreiben sie als GbR ein Kleingewerbe iSv § 1 Abs 2 HGB (nicht also Freiberufler-Gemeinschaften zum Zweck gemeinsamer Berufsausübung, Gesellschaften zur gemeinsamen privaten Vermögensverwaltung, Bauherren-Gemeinschaften, Investment-Clubs etc)...mehr