News 15.12.2014 BFH Kommentierung

Bei sog. Einsatzwechseltätigkeiten richtet sich die Höhe der Mehraufwendungen für Verpflegung  nach der Abwesenheitsdauer des Arbeitnehmers von seiner Wohnung am Ort des Lebensmittelpunktes; das gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer stets in derselben auswärtigen Unterkunft nächtigt.mehr

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News 28.03.2014 FG Kommentierung

Das FG Sachsen-Anhalt geht der Frage nach, inwieweit ein Außendienstler Verpflegungsmehraufwendungen abziehen kann, wenn er unter der Woche immer das gleiche Pensionszimmer bewohnt um von dort seinen Vertriebsbezirk abzufahren.mehr

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News 29.07.2013 BFH Kommentierung

Auch bei Leiharbeitnehmern ist der Verpflegungsmehraufwand auf den Zeitraum von drei Monaten begrenzt.mehr

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News 26.07.2013 Verpflegungsmehraufwand

Nach einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs gilt für Leiharbeitnehmer nichts anderes als für andere auswärts tätige Arbeitnehmer: Ihnen kann nur für drei Monate am selben Ort der Mehraufwand für die Verpflegung steuerfrei ausgeglichen werden.mehr

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News 17.05.2013 BFH Kommentierung

Ein Selbstständiger, der wöchentlich zwei bis vier Arbeitstage auswärts bei einem Kunden tätig ist, kann Verpflegungsmehraufwendungen nur für die ersten drei Monate der Auswärtstätigkeit geltend machen.mehr

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News 16.05.2013 Reisekosten

Eine Unterbrechung der Auswärtstätigkeit führt nur dann zu einem Neubeginn der Dreimonatsfrist, wenn die Unterbrechung mindestens vier Wochen gedauert hat.mehr

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News 15.05.2013 BFH Pressemitteilung

Laut BFH liegt eine Unterbrechung der Tätigkeit, die zum Neubeginn der Dreimonatsfrist und entsprechender Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwand führt, grundsätzlich nur dann vor, wenn sie mindestens vier Wochen dauert.mehr

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News 21.02.2013 Doppelte Haushaltsführung

Verpflegungsmehraufwendungen können bei doppelter Haushaltsführung grundsätzlich für die ersten drei Monate nach Bezug der Zweitwohnung angesetzt werden. Dies gilt nach einem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf auch dann, wenn der Arbeitnehmer vor Begründung der doppelten Haushaltsführung schon längere Zeit am Beschäftigungsort gewohnt hat und seinen Hauptwohnsitz von dort "wegverlegt".mehr

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