Green Claims Directive: Strafen bei Greenwashing

Werbeaussagen mit Umweltbezug sollen – wenn es nach dem Europäischen Parlament geht – zukünftig vorab geprüft werden. Darauf hat sich das Parlament am 12. März geeinigt. Das soll Verbraucher vor irreführenden Angaben schützen. Bei Verstößen drohen Geldstrafen von mindestens vier Prozent des Jahresumsatzes.

Die Richtlinie über umweltbezogene Angaben (Green Claims Directive) soll das bereits verabschiedete Greenwashing-Verbot der EU ergänzen. Sie soll festlegen, welche Art von Informationen Unternehmen künftig vorlegen müssen, um ihre umweltbezogenen Marketingaussagen zu rechtfertigen. Werbeaussagen wie „biologisch abbaubar", „umweltfreundlich“, „wassersparend“ oder „biobasiert“ wären demnach nur noch zulässig, wenn sie vorab geprüft wurden. Die EU-Länder müssten Gutachter damit beauftragen, die Verwendung solcher Angaben vorab zu genehmigen, um die Käufer vor unbegründeter und zweideutiger Werbung zu schützen.

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Kontrollsystem und Sanktionen

Die Abgeordneten möchten, dass die Angaben und ihre Nachweise innerhalb von 30 Tagen überprüft werden. Einfachere Angaben und Erzeugnisse könnten schneller überprüft werden. Eine Ausnahme fordern die Abgeordneten für Kleinstunternehmen, die demnach nicht unter die neuen Vorschriften fallen würden. KMU hätten im Vergleich zu größeren Unternehmen ein zusätzliches Jahr Zeit, bevor sie die Regeln anwenden müssen.

Unternehmen, die gegen die Regeln verstoßen, müssen mit Sanktionen rechnen. Sie könnten von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden, darüber hinaus drohen Geldstrafen von mindestens vier Prozent ihres Jahresumsatzes.

CO2-Ausgleich und Angaben über gefährliche Stoffe

Die Abgeordneten bestätigten das kürzlich verabschiedete Verbot „grüner“ Werbeaussagen, die sich ausschließlich auf so genannte CO2-Kompensationsprogramme stützen. Unternehmen können jedoch in ihrer Werbung auf Kompensationsprogramme verweisen, wenn sie ihre Emissionen bereits so weit wie möglich reduziert haben und die Programme nur für Restemissionen nutzen. Kohlenstoffgutschriften müssen zertifiziert und von hoher Integrität sein, wie etwa gemäß dem „Carbon Removals Certification Framework“.

Das Parlament beschloss außerdem, dass Umweltaussagen über Produkte, die gefährliche Stoffe enthalten, vorerst weiterhin möglich sein sollten, die Kommission jedoch in naher Zukunft ein vollständiges Verbot erwägen sollte.

Jede zweite Umweltangabe von Unternehmen irreführend

Der Berichterstatter des Binnenmarktausschusses Andrus Ansip von der liberalen Renew sagte: „Studien zeigen, dass über 50 Prozent der ökologischen Werbeaussagen unklar, irreführend oder unbegründet sind. [...] Wir können nicht von gleichen Wettbewerbsbedingungen für unsere Unternehmer sprechen, wenn einige Händler mogeln. Ich glaube, dass die heute angenommene Richtlinie über Umweltaussagen ausgewogen ist - sie wird unseren Verbrauchern Gewissheit verschaffen und ist für die Händler weniger belastend als die Überprüfung jeder einzelnen Angabe.“

Cyrus Engerer vom sozialdemokratischen Bündnis S&D, Berichterstatter des Umweltausschusses des Europäischen Parlaments, sagte: „Wir müssen gegen Greenwashing vorgehen. Das Vermächtnis dieser Legislaturperiode ist der Green Deal und die Gesetze, die wir in diesem Parlament und dem Rat auf den Weg gebracht haben, um den Klimawandel zu bekämpfen und unsere Umwelt zu schützen. Dazu müssen wir auch Schlupflöcher stopfen und das war ein Schlupfloch.“

Nächste Schritte

Das Parlament hat seinen Standpunkt in erster Lesung mit 467 Stimmen gegen 65 Stimmen und 74 Enthaltungen angenommen. Das Verfahren muss nun vom neuen Parlament nach der Europawahl am 9. Juni 2024 weiterverfolgt werden.

Schlagworte zum Thema:  Unlautere Werbung, Nachhaltigkeit