Der Grundfreibetrag soll um 561 EUR auf 10.908 EUR steigen, wie es am Montag aus Kreisen des BMF hieß. Auch der Kinderfreibetrag soll stärker erhöht werden.
Zuvor hatte die "Bild"-Zeitung darüber berichtet. Damit gehen die Pläne des deutlich weiter als im Regierungsentwurf für ein Inflationsausgleichsgesetz vorgesehen:
Grundfreibetrag | |
VZ 2022 | 10.347 EUR |
VZ 2023 - Entwurf Inflationsausgleichsgesetz | 10.632 EUR |
VZ 2023 - Neue Planung BMF | 10.908 EUR |
Kinderfreibetrag soll auch stärker steigen
Auch der Kinderfreibetrag soll stärker als ursprünglich geplant. In welcher Höhe dies für welche Zeiträume vorgesehen ist, ist nicht bekannt. Nach dem bisherigen Regierungsentwurf für ein Inflationsausgleichsgesetz soll der Kinderfreibetrag (§ 32 Absatz 6 EStG) für jeden Elternteil
- rückwirkend im Jahr 2022 von 2.730 EUR auf 2.810 EUR,
- im Jahr 2023 von 2.810 EUR auf 2.880 EUR,
- im Jahr 2024 von 2.880 EUR auf 2.994 EUR angehoben werden.
"Wenn der Regelsatz des Bürgergelds im Januar steigt, dann muss auch der Grundfreibetrag bei der Lohnsteuer steigen", sagte Finanzminister Christian Lindner (FDP) der "Bild". "Die Menschen, die Sozialleistungen beziehen, und die arbeitenden Steuerzahler verdienen gleichermaßen Fairness."