Zuwendungsempfängerregister ist online

In dem Zuwendungsempfängerregister werden alle Organisationen erfasst, die berechtigt sind, Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittungen) auszustellen. Das Register ist online abrufbar.

BZSt stellt Register online

Das Zuwendungsempfängerregister wurde nun vom BZSt online gestell (BZSt, Meldung v. 7.2.2024). Über drei Suchfelder kann die entsprechende Organisation gesucht werden:

  • Name der Organisation
  • Ort
  • Steuerbegünstigte Zwecke

Einführung des Zuwendungsempfängerregisters

Die Regelung des § 60b AO für ein Zuwendungsempfängerregister wurde mit Wirkung ab dem 1.1.2024 mit dem Jahressteuergesetz 2020 geschaffen.

Hier werden Daten gespeichert, die für die Steuerbefreiung einer Körperschaft und damit für deren Berechtigung als steuerbegünstigter Spendenempfänger maßgebend sind. Das BZSt ist nach § 60b Abs. 4 Satz 1 AO befugt, diese Daten auch Dritten, insbesondere Spendern, zu offenbaren.

Die Daten werden dem BZSt von den zuständigen Finanzämtern gemeldet. Die hinterlegten Daten können und sollten auf ihre Richtigkeit und Aktualität zu geprüft werden.


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