Zahlung eines Gerätebonus durch ein Mobilfunkunternehmen

Das BMF äußert sich zum Entgelt von dritter Seite bei Zahlung eines Gerätebonus durch ein Mobilfunkunternehmen für die Abgabe eines Endgeräts durch den Vermittler eines Mobilfunkvertrags und ändert den UStAE.

Änderung des UStAE

Der UStAE wird geändert. Abschn. 10.2. Abs. 5 erhält nun folgenden Zusatz: "Wird zwischen dem Mobilfunkunternehmen und dem Vermittler ein Vertrag geschlossen, nach dem das Mobilfunkunternehmen dem Vermittler eine (Abschluss- )Provision unabhängig von der Abgabe eines Mobilfunkgeräts (vertragliche Entkopplung) an den Endkunden zahlt, stellt die Provision insgesamt Entgelt für die Vermittlungsleistung dar."

Das BMF-Schreiben ist in allen offenen Fällen anzuwenden.

BMF, Schreiben v. 23.1.2024, III C 2 - S 7200/19/10003 :019