Umsatzsteuervoranmeldung: Muster

Das BMF hat die Muster der Vordrucke im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren für das Kalenderjahr 2019 bekannt gegeben. Änderungen gibt es für Leistungen, die dem Reverse-Charge-Verfahren unterliegen.

Veröffentlicht wurden zur Umsatzsteuervoranmeldung und dem Vorauszahlungsverfahren folgende Vordruckmuster: 

  • USt 1 A: Umsatzsteuer-Voranmeldung 2019
  • USt 1 H: Antrag auf Dauerfristverlängerung und
  • Anmeldung der Sondervorauszahlung 2019
  • USt 1 E: Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2019.

Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b UStG

Das BMF weist darauf hin, dass bisher in den Fällen der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b UStG die darunter fallenden Umsätze im Vordruckmuster USt 1 A bislang vom leistenden Unternehmer je nach Tatbestand in den Zeilen 39 oder 40 und vom Leistungsempfänger in den Zeilen 48 bis 52 gesondert anzugeben waren. Die bisherige Unterteilung ist künftig teilweise nicht mehr erforderlich.

Ab 1.1.2019 sind daher steuerpflichtige Umsätze, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b Abs. 5 UStG schuldet, vom leistenden Unternehmer im Vordruckmuster USt 1 A insgesamt in der Zeile 39 anzugeben. 

Der Leistungsempfänger, der Steuer nach § 13b Abs. 5 UStG schuldet, hat im Vordruckmuster USt 1 A steuerpflichtige sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers (§ 13b Abs. 1 UStG) in der Zeile 48, Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen (§ 13b Abs. 2 Nr. 3 UStG) in der Zeile 49 und andere Leistungen (§ 13b Abs. 2 Nr. 1, 2, 4 bis 11 UStG) in der Zeile 50 einzutragen.

BMF, Schreiben v. 8.10.2018, III C 3 - S 7344/18/10001.