Übergangsfrist bei der Umstellung von Registrierkassen

Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat informiert darüber, dass die geforderte Fristverlängerung bei der Umstellung von Registrierkassen kommt.

Schutz für Registrierkassen 

Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (Kassengesetz) wurden die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Kassenführung verschärft. Ab 1.1.2020 müssen alle Registrierkassen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung geschützt werden. Allerdings informiert das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat aktuell darüber, dass eben diese Einrichtung bis zum Beginn des neuen Jahres voraussichtlich noch nicht flächendeckend am Markt verfügbar sein wird.

Übergangsfrist bis 30.9.2020 

"Das bayerische Finanzministerium hat sich seit längerem dafür stark gemacht, diese Rechtsunsicherheit zu beseitigen und den Betrieben eine möglichst lange Frist zu gewähren", erklärte Finanzminister Albert Füracker hierzu. Die Finanzverwaltung hat sich nun mit einem Beschluss auf Bund-Länder-Ebene auf eine zeitlich befristete Nichtbeanstandungsregelung bis 30.9.2020 verständigt. "Niemand kann Unmögliches leisten. Die Übergangsfrist mindestens bis zum 30.9.2020 war dringend notwendig, um Klarheit für unsere Gastwirte und alle anderen bargeldintensiven Betriebe zu schaffen." 

Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Meldung v. 25.9.2019

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Schlagworte zum Thema:  Kassenführung, Frist