Start der FATCA-Datenübermittlung für den Meldezeitraum 2023

Das BZSt weist darauf hin, dass die Produktionsumgebung zur Übermittlung der FATCA-Daten für den Meldezeitraum 2023 ab dem 1.5.2024 zur Verfügung steht.

Über FATCA

Mit dem sog. FATCA-Abkommen wurde die Grundlage für den Informationsaustausch zwischen Deutschland und den USA über Finanzkonten geschaffen. Finanzinistute müssen hierzu an das BZSt Daten melden. Das BZSt sendet diese Daten an die Bundesteuerbehörde der Vereinigten Staaten (IRS) und erhält die von US-amerikanischen Finanzinstituten gemeldeten Daten vom IRS.

Meldefrist 31.7.2024

Die aktuelle Information des BZSt gilt sowohl für den Versand über die Massendatenschnittstelle ELMA, als auch für die Übermittlung über das BZStOnline-Portal (BOP). Die Datenübermittlung für den Meldezeitraum 2023 muss gem. § 8 Abs. 3 FATCAUSA- UmsV bis zum 31.7.2024 vollständig erfolgen.

BZSt, Meldung v. 3.4.2024

Schlagworte zum Thema:  Datenaustausch, Finanzen