Die Finanzverwaltung hat die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2019 bekannt gegeben.
Das BMF veröffentlicht jährlich die neuen Werte, die für private Sachentnahmen pauschal angesetzt werden können. Für 2019 wurden nun die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2019 veröffentlicht.
Der Jahreswert für eine Person ohne Umsatzsteuer beträgt:
Gewerbezweig | ermäßigter Steuersatz | voller Steuersatz | insgesamt |
Bäckerei Fleischerei/Metzgerei Gaststätten aller Art a) mit Abgabe von kalten Speisen b) mit Abgabe von kalten und warmen Speisen Getränkeeinzelhandel Café und Konditorei Milch, Milcherzeugnisse, Fettwaren und Eier (Eh.) Nahrungs- und Genussmittel (Eh.) Obst, Gemüse, Südfrüchte und Kartoffeln (Eh.) | 1.211 886 1.120 1.680 105 1.172 586 1.133 274 | 404 860 1.081 1.758 300 638 79 678 235 | 1.615 1.746 2.201 3.438 405 1.810 665 1.811 509 |
BMF, Schreiben v. 12.12.2018, IV A 4 - S 1547/13/10001-06