Die Finanzverwaltung hatte im September mehrere Erlasse zu den §§ 1 Abs. 3, 1 Abs. 3a, 3, und 6 GrEStG veröffentlicht. Nun hat sie weitere Erlasse zu § 1 Abs. 2a, 5 und 6 GrEStG ergänzt. Die umfangreichen Ausführungen enthalten viele Beispiele und Schaubilder.
Folgende Schreiben wurden veröffentlicht:
- Mittelbare Änderung des Gesellschafterbestandes einer grundbesitzenden (Personen-) Gesellschaft i. S. des § 1 Abs. 3 GrEStG:
Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. 19.9.2018, IV C 7 - S 4501/18/10001 :002, veröffentlicht am 15.10.2018 - Anwendung der §§ 3 und 6 GrEStG in den Fällen des § 1 Abs. 3 GrEStG:
Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. 19.9.2018, IV C 7 - S 4505/07/10001 :002, veröffentlicht am 15.10.2018 - Erwerbsvorgänge im Sinne des § 1 Abs. 3 GrEStG im Zusammenhang mit Treuhandgeschäften und Auftragserwerben bzw. Geschäftsbesorgungen:
Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. 19.9.2018, veröffentlicht am 15.10.2018 - Anwendung des § 1 Abs. 3a GrEStG: Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. 19.9.2018, IV C 7 - S 4501/13/10001 :002, veröffentlicht am 15.10.2018
- Anwendung des § 1 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 4 GrEStG auf Organschaftsfälle:
Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. 19.9.2018, IV C 7 - S 4501/07/10003 :002, veröffentlicht am 15.10.2018 - Anwendung der §§ 5 und 6 GrEStG:
Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. 12.11.2018, veröffentlicht am 03.12.2018 - Mittelbare Änderung des Gesellschafterbestandes einer grundbesitzenden Personengesellschaft i. S. des § 1 Abs. 2a GrEStG:
Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. 12.11.2018, veröffentlicht am 3.12.2018 - Anwendung des § 1 Abs. 2a GrEStG:
Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. 12.11.2018, veröffentlicht am 03.12.2018