Haufe Online Redaktion
Durch Änderung des § 45d EStG verlieren Freistellungsaufträge (FSA) ohne gültige steuerliche Identifikationsnummer (IdNr.) ab 1.1.2016 ihre Gültigkeit.
Hierbei ist darauf zu achten, dass FSA, die für einen unbefristeten Zeitraum erteilt wurden, zum 1.1.2016 ungültig werden, wenn diesen keine IdNr. zugeordnet wird.
Es genügt, wenn dem Institut, bei dem der FSA beauftragt wurde, die IdNr. mitgeteilt wird. Ein neuer FSA muss nicht erteilt werden.
BZSt v. 27.7.2015
Schlagworte zum Thema:
Einkommensteuer
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
9.1365
-
1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
7.584
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
6.990
-
Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
3.82033
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.6686
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
3.449
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.393
-
Rund 244.000 Rentner müssen 2024 keine Steuern mehr zahlen
2.804
-
2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.602
-
Offenlegung der Jahresabschlüsse bis zum 2.4.2024
2.345
-
Steuerliches Einlagekonto bei rechtsfähigen privaten Stiftungen
26.04.2024
-
Umsatzsteuer-Sonderprüfungen 2023
26.04.2024
-
Bundeseinheitlicher Vordruck für die Umsatzsteuer-Sonderprüfung
25.04.2024
-
PV-Anlagen auf einer land- und forstwirtschaftlichen Hofstelle
17.04.2024
-
Anwendungsschreiben zur Mitteilungsverordnung ergänzt
15.04.2024
-
Rund 244.000 Rentner müssen 2024 keine Steuern mehr zahlen
15.04.2024
-
Steuerfreistellung unter weiteren Voraussetzungen
10.04.2024
-
Weitere Neuerungen und Besonderheiten
10.04.2024
-
183-Tage-Schreiben der Finanzverwaltung
10.04.2024
-
Ausnahme Grenzgängerregelungen
10.04.2024